Ansteckende Tierseuche in NRW ausgebrochen: Ministerium leitet Maßnahmen ein!

Gütersloh - Im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen ist es erstmals in dieser Wintersaison zum Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest gekommen.

Der Kreis Gütersloh hat bereits eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.
Der Kreis Gütersloh hat bereits eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) am Donnerstag mitteilte, war der Betrieb in Versmold bereits am 10. Dezember nach einem Anfangsverdacht vorsorglich gesperrt worden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit habe den Ausbruch der Tierseuche (auch Vogelgrippe genannt) dann am Dienstagabend bestätigt, wie es hieß.

Das Veterinäramt des Kreises hat bereits alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen veranlasst. Dazu zähle auch die Tötung des Geflügels aus dem betroffenen Bestand unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorgaben, wie es hieß.

Kampf gegen Eichenprozessionsspinner beginnt: So geht NRW gegen fiese Raupen vor
Nordrhein-Westfalen Kampf gegen Eichenprozessionsspinner beginnt: So geht NRW gegen fiese Raupen vor

Den Angaben des Kreises Gütersloh zufolge handelt es sich dabei um rund 30.000 Mast-Enten. Auch Proben aus einem Enten-Kükenstall in unmittelbarer Nähe des Maststalls seien positiv ausgefallen.

Der Kreis Gütersloh setzt zurzeit weitere notwendige Schutzmaßnahmen um und hat bereits eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet.

Bürger sollen Funde von verstorbenen Wildvögeln melden

Wer in freier Wildbahn einen verendeten Wildvogel findet, wird gebeten, das Veterinäramt zu informieren.
Wer in freier Wildbahn einen verendeten Wildvogel findet, wird gebeten, das Veterinäramt zu informieren.  © Axel Heimken/dpa

Geflügelhalter sind derweil dazu aufgerufen, die Sicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen.

"Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden", teilte das MLV unter anderem mit.

Darüber hinaus wurden Bürger gebeten, Funde von verendeten Wasservögeln oder Greifvögeln unverzüglich dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises zu melden.

Titelfoto: Bildmontage: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa, Axel Heimken/dpa

Mehr zum Thema Nordrhein-Westfalen: