Frist endet! Kein Aufschub in NRW für Trödelei bei Grundsteuererklärung

Düsseldorf - Im Unterschied zu Bayern verlängert Nordrhein-Westfalen die Frist für die Grundsteuererklärung nicht.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet in NRW an diesem Dienstag (31. Januar) um Mitternacht.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet in NRW an diesem Dienstag (31. Januar) um Mitternacht.  © Henning Kaiser/dpa

"Wir nicht", sagte ein Sprecher des NRW-Finanzministers am Dienstag in Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur auf die Frage, ob auch das bevölkerungsreichste Bundesland nach dem Vorbild von Bayern die Frist verlängert.

Kurz zuvor war in München bekannt geworden, dass der Freistaat im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Bayerns Finanzminister Albert Füracker (54, CSU) nach einer Kabinettssitzung sagte.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet in NRW an diesem Dienstag um Mitternacht. Sie war wegen des schleppenden Eingangs von den Ländern bereits von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert worden.

Nach den Daten der Oberfinanzdirektion müssen in NRW rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden.

Titelfoto: Henning Kaiser/dpa

Mehr zum Thema Nordrhein-Westfalen: