Massive Kritik an NRW-Finanzpolitik: VIer Milliarden aus Rettungsschirm abgezwackt?

Düsseldorf - Der Landesrechnungshof hat seine massive Kritik an der Finanzpolitik der schwarz-grünen NRW-Landesregierung bekräftigt.

Die Präsidentin des Landesrechnungshofs NRW, Brigitte Mandt (61), kritisierte das Land für den Umgang mit dem milliardenschweren Corona-Rettungsschirm.
Die Präsidentin des Landesrechnungshofs NRW, Brigitte Mandt (61), kritisierte das Land für den Umgang mit dem milliardenschweren Corona-Rettungsschirm.  © Oliver Berg/dpa

"Wie sich jetzt zeigt, fällt es der Politik (...) immer schwer, einmal erlangtes Geld wieder zurückzugeben", sagte dessen Präsidentin Brigitte Mandt (61) der "Rheinischen Post". Dabei geht es um den Umgang der Regierung mit dem milliardenschweren NRW-Rettungsschirm zur Bewältigung der Corona-Krise.

"Viele Dinge, die ohnehin auf der Agenda standen, wurden damit finanziert. Und das sehen wir jetzt wieder", sagte Mandt. Obwohl klar sei, dass der Rettungsschirm zum Jahresende auslaufe, habe sich die Regierung in den vergangenen Wochen 4,15 Milliarden Euro besorgt.

Diese Summe könne sie bis Jahresende niemals für Corona-Maßnahmen ausgeben. "Das heißt: Man hat da Geld auf Vorrat ganz klar in den Rettungsschirm hineingelegt, in einer sehr beträchtlichen Summe. Entsprechend liegt nahe, dass das nichts mit Corona zu tun hat."

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Der Rechnungshof hatte zuvor schon gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Haushaltsentwurf 2023 geäußert. Die Mittel für die Krisenbewältigungsrücklage von fünf Milliarden Euro stammten aus Krediten für den Rettungsschirm.

Handelte das Land "grundsätzlich verfassungswidrig"?

"Der Landesrechnungshof sieht sowohl die Kreditaufnahmen 2022 als auch deren vorgesehene Verwendung für die Krisenbewältigungsrücklage als verfassungswidrig an", hieß es. Das Finanzministerium hatte daraufhin eine Prüfung angekündigt.

"Am Ende des Haushaltsjahres 2022 hätte das, was noch an Mitteln da ist, nur noch für die Schuldentilgung eingesetzt werden dürfen", sagte Mandt. Stattdessen sei eine kreditfinanzierte Rücklage fürs nächste Jahr geschaffen worden. Solche Praktiken habe das Verfassungsgericht früher schon als "grundsätzlich verfassungswidrig" eingestuft.

"Wir gehen davon aus, dass auch unter der derzeit geltenden Schuldenregelung nicht anders geurteilt werden dürfte."

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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