Missbrauch- und Kinderporno-Skandal um Vize-Bürgermeister: Darum dauern die Ermittlungen an

Bochum - Bei den Missbrauchsermittlungen gegen den Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski (41, SPD), dauert die Auswertung des umfangreichen Datenmaterials an.

Die NRW-Polizei hat den Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski (41, SPD), am vergangenen Donnerstag festgenommen. (Symbolbild)
Die NRW-Polizei hat den Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski (41, SPD), am vergangenen Donnerstag festgenommen. (Symbolbild)  © Oliver Berg/dpa

So sei erst gut die Hälfte der mehrere Aktenordner füllenden Chat-Protokolle gesichtet, die im März bei einer Durchsuchung bei dem Beschuldigten sichergestellt worden waren, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum am Montag.

Es sei entsprechend noch unklar, ob es weitere mutmaßliche Betroffene in dem Fall gebe. Mit Öffentlichwerden der Vorwürfe in der vergangenen Woche hatten sich dem Sprecher zufolge keine weiteren mutmaßlichen Opfer gemeldet.

Der ehrenamtliche Kommunalpolitiker sitzt seit Donnerstag in Untersuchungshaft, weil er Jugendliche und ein Kind gegen Entgelt sexuell missbraucht haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht von neun Fällen seit 2018 aus.

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Außerdem waren bei ihm Datenträger mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden worden.

Die Verteidigerin des Politikers wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Sie hat Akteneinsicht beantragt.

16-Jährige offenbart sich und löst Ermittlungen aus

Ausgangspunkt der Ermittlungen war laut Staatsanwaltschaft eine zur mutmaßlichen Tatzeit 16-Jährige, die der Politiker 2018 über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte. Zusammen mit einer gleichaltrigen Freundin sei sie zu Wolski gegangen. Dabei sei es zu sexuellen Handlungen zu dritt gegen Zahlung von Geld gekommen.

Ende 2022 habe sich die Jugendliche den Behörden offenbart und die Ermittlungen ausgelöst. Bei der Auswertung der sichergestellten Chats wurden dann drei weitere Jugendliche sowie ein Kind gefunden, die mögliche Opfer von mutmaßlichen Missbrauchstaten wurden. Im Fall des Kindes soll die vorgeworfene Tat virtuell erfolgt sein, in den anderen Fällen bei persönlichen Treffen.

Mit einer möglichen Anklageerhebung rechnet die Staatsanwaltschaft frühestens im kommenden Jahr. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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