NRW: Corona-Infizierte müssen sich wohl bald nicht mehr isolieren

Düsseldorf – Die Isolationspflicht für Corona-Infizierte steht in Nordrhein-Westfalen auf der Kippe.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) hat angedeutet, dass sich Corona-Infizierte bald mich mehr isolieren müssen.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) hat angedeutet, dass sich Corona-Infizierte bald mich mehr isolieren müssen.  © David Young/dpa

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) kündigte am heutigen Mittwoch eine Entscheidung der Landesregierung in dieser Frage an, ohne ein konkretes Datum zu nennen.

"Ich kann nur sagen, dass ich davon ausgehe, dass bis auf Sachsen, Berlin und Brandenburg am 1. Februar alle Länder aus der Isolationspflicht raus sind", sagte Laumann im Gesundheitsausschuss des NRW-Landtages zur Situation in den anderen Bundesländern. Die Landesregierung prüfe, ob NRW noch dabei bleibe oder nicht.

Bayern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen seien schon deutlich vor Weihnachten aus der Isolationspflicht rausgegangen und die Corona-Zahlen hätten sich dort auch nicht anders entwickelt als in den Bundesländern mit einer Isolationspflicht.

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"Dann wären im Grunde genommen alle landesrechtlichen Regelungen weitestgehend - wenn man das dann so machen würde - am 1. Februar raus", sagte Laumann.

Andere Dinge wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und in Altenheimen seien bundesgesetzlich geregelt. Er gehe davon aus, dass das Infektionsschutzgesetz des Bundes nicht verlängert werde.

Keine ÖPNV-Maskenpflicht mehr ab 1. Februar

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte Ende vergangener Woche mitgeteilt, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr zum 1. Februar 2023 aufgehoben wird.

Es hatte am 16. Dezember vergangenen Jahres eine Verordnung verabschiedet, mit der die Regelungen der Coronaschutzverordnung sowie der Test- und Quarantäneverordnung bis zum 31. Januar verlängert wurden.

Seit 30. November 2022 gilt in NRW, dass die Isolierung von Corona-Infizierten automatisch nach Ablauf von fünf vollen Tagen endet.

Titelfoto: David Young/dpa

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