Privates Treffen mit Schülern? Lehrer wehrt sich gegen Kündigung, Schule stellt ihn auch wieder ein

Düsseldorf - Ein Lehrer einer katholischen Schule soll sich minderjährigen Schülern gegenüber unangemessen verhalten haben. Der Fall wurde am Donnerstag am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf verhandelt.

Der Lehrer beschreibt sich selber als sozial - aber scheinbar nur gegenüber männlicher Schüler. (Symbolbild)
Der Lehrer beschreibt sich selber als sozial - aber scheinbar nur gegenüber männlicher Schüler. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Der Schulträger wirft ihm unter anderem vor, einen Schüler zu privaten Treffen gedrängt zu haben. Der Lehrer wehrt sich vor Gericht gegen seine fristlose Entlassung.

Dem Lehrer war gekündigt worden, weil er einen minderjährigen Schüler zu sich nach Hause eingeladen und ihm nachts noch private Whatsapp-Nachrichten geschickt haben soll. Einem anderen Schüler soll er angeboten haben, ihm die Füße zu massieren und sich auch weiteren gegenüber unangemessen verhalten haben. Der Lehrer bestreitet die meisten Vorwürfe. Sein Anwalt erklärte, sein Mandant habe sich nur für die Schüler engagiert und ihnen etwa mit Übungsklausuren geholfen. Er habe eine "soziale Ader".

Die Vorinstanz hatte die Kündigung als unwirksam verworfen, weil der Lehrer zuvor nicht abgemahnt worden war. Das Gericht in Düsseldorf zeigte sich am Donnerstag verwundert, dass der angeblich untragbare Pädagoge an der Schule inzwischen wieder unterrichtet. "Ich bin wieder im Schuldienst tätig und habe einen regulären Stundenplan", sagte der Lehrer. Probleme mit Kollegen, Schülern oder Elternschaft gebe es nicht, bestätigte der Vertreter des Schulträgers.

Der Vorsitzende Richter merkte mit Blick auf die Erklärungen des Lehrers an: "Für uns sieht es so aus, dass sich ihre soziale Ader nur auf männliche Schüler erstreckt." Andererseits sei es ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers, die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters zu verfolgen und ihn dann freiwillig weiter zu beschäftigen. Er riet den beiden Parteien, sich außergerichtlich zu einigen.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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