19 Jahre nach Feuertod: Demonstranten gedenken Oury Jalloh (†36) in Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau - In Dessau-Roßlau haben am Sonntag laut Polizei mehrere Hundert Menschen an den Asylbewerber Oury Jalloh erinnert, der vor 19 Jahren bei einem Feuer in einer Polizeizelle gestorben war.

Mehrere Hundert Menschen folgten dem Aufruf zur Demonstration.
Mehrere Hundert Menschen folgten dem Aufruf zur Demonstration.  © Sebastian Willnow/dpa

Am Vormittag seien zunächst im Gedenken an den Mann aus Sierra Leone vor dem Polizeirevier Blumen niedergelegt und eine Kerze angezündet worden, teilte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag mit.

Gut 20 Menschen seien dabei gewesen, hieß es. Anschließend war am späten Nachmittag ein Demonstrationszug durch die Stadt mit mehreren Kundgebungen geplant. Die Demonstranten fordern Aufklärung und Gerechtigkeit.

Das Gedenken steht auch in diesem Jahr unter dem Motto "Oury Jalloh - Das war Mord!". Die Todesumstände gelten auch nach zwei Landgerichtsprozessen als nicht aufgeklärt.

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Nach den Ermittlungen der Behörden soll Jalloh am 7. Januar 2005 in der Gewahrsamszelle einen Brand selbst gelegt haben, obwohl er in dem Raum an Händen und Füßen gefesselt war. Er war zu dem Zeitpunkt betrunken und stand unter Drogen.

Angehörige halten an weiteren Ermittlungen zu Todesumständen fest

Feuerzeuge liegen vor dem Eingang der Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau. Teilnehmer einer linken Demonstration hatten sie dort abgelegt, um an den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh zu erinnern.
Feuerzeuge liegen vor dem Eingang der Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau. Teilnehmer einer linken Demonstration hatten sie dort abgelegt, um an den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh zu erinnern.  © Sebastian Willnow/dpa

Mehrere Initiativen, Freunde und Familie des Gestorbenen sprechen von "Mord" und von "offensichtlichen Missständen und Widersprüchen im Bereich der Polizeiarbeit."

Sie fordern Ermittlungen gegen verdächtige Polizisten. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen im Oktober 2018 beendet. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte bei einer Überprüfung, dass Ermittlungen nicht wieder aufgenommen werden müssten.

Im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des Bruders gegen das Einstellen der Ermittlungen nicht zur Entscheidung angenommen.

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Die Familie reichte daraufhin im Juli 2023 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa

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