Noch drei Wochen bis Grundsteuer-Ultimo: Sachsen schwer im Rückstand!

Dresden - Alle Eigentümer von Immobilien müssen bis zum 31. Januar eine Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts abgeben. In Sachsen hat bislang allerdings erst knapp die Hälfte aller Grundstücksbesitzer diese Erklärung eingereicht. Jetzt ist Eile dringend geboten.

Florian Köbler (39) ist Chef der Steuergewerkschaft.
Florian Köbler (39) ist Chef der Steuergewerkschaft.  © PR

Rund 87 Prozent der bislang in Sachsen eingegangenen Erklärungen wurden elektronisch übermittelt. Die schleppende Abgabe bereitet nicht nur dem Bundesfinanzministerium Sorgen.

"Um den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Zeitplan zu halten, müssen die noch ausstehenden Grundsteuererklärungen so bald wie möglich kommen", mahnt der Chef der Steuergewerkschaft, Florian Köbler (39).

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (59, CDU) sagt: "Ich kann nur jedem empfehlen, die Abgabe der Erklärung nicht auf die lange Bank zu schieben, denn die Erklärung muss auf jeden Fall gemacht werden. Wir werden weiterhin alles daran setzen, dass die Grundsteuerreform pünktlich zu Beginn des Jahres 2025 umgesetzt ist. Die sächsischen Kommunen sind dringend auf die Steuereinnahmen angewiesen, um weiter Schulen, Straßen oder Kultureinrichtungen finanzieren zu können."

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Durch die 2019 beschlossene Grundsteuerreform sollen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Steuer greifen. Fast 36 Millionen Grundstücke müssen in Deutschland neu bewertet werden.

Nicht nur in Dresden, sondern überall in Deutschland sollen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Grundsteuer greifen.
Nicht nur in Dresden, sondern überall in Deutschland sollen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Grundsteuer greifen.  © DPA/Robert Michael

Tipps und Warnungen

Alle Grundstücksbesitzer müssen bis zum 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung abgeben.
Alle Grundstücksbesitzer müssen bis zum 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung abgeben.  © imago/Sven Simon

• Im Auftrag des Bundesfinanzministeriums wurde ein Online-Dienst erstellt, der auf Standardfälle von Privatbesitzern zugeschnitten und dadurch deutlich vereinfacht ist: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.

• "Für die postalische Übermittlung der Zugangsdaten für das Elster-Verfahren sollten bei Neuanmeldung bis zu zwei Wochen eingeplant werden", berichtet ein Sprecher des Finanzministeriums.

• Laut Ministerium kann bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Darüber hinaus kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Titelfoto: dpa/Robert Michael, IMAGO/Sven Simon

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