Zwei Quadfahrer übel angegangen und verfolgt: Polizeibeamter als Angeklagter vor Gericht

Rehefeld - Aus der Rolle gefallen: Polizeibeamter Max T. (53) stand am Donnerstag als Beschuldigter vor Gericht. Laut Anklage hatte der Ordnungshüter in Zivil eine Quadfahrerin (46) genötigt und anschließend sogar auf ihren Begleiter (76) eingeprügelt. Deren "Vergehen": Sie hatten sich zuvor verfahren...

Stand als Angeklagter vor Gericht: Polizeibeamter Max T. (53).
Stand als Angeklagter vor Gericht: Polizeibeamter Max T. (53).  © Steve Schuster

Das Duo war auf Quadtour in Rehefeld unterwegs, als sie eine falsche Abbiegung nahmen und an einem Waldweg landeten. Beim Wenden habe sie plötzlich ein Mann aufgehalten.

"Er schrie uns aus dem Nichts an, ob wir nicht lesen könnten. Wir seien hier auf einem Privatweg und im Naturschutzgebiet", erinnert sich Quadfahrerin Nicole S. Dafür habe es allerdings vor Ort keine Anzeichen gegeben, weswegen sich beide keiner Schuld bewusst waren.

Max T. habe beide daraufhin aufgefordert, sich auszuweisen, selbst aber keinen Dienstausweis vorzeigen können. Als beide dies verweigerten und weiterfuhren, sei die Situation kurz darauf eskaliert.

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"Ich habe ein Kinderkarussell fotografiert und als ich wieder losfahren wollte, hat mich plötzlich ein dunkles Auto ausgebremst", sagt Nicole S. Im Wagen saß Max, T. der sie offenbar verfolgt hatte.

Polizist schweigt zu den Vorwürfen

Nicole S.: "Dann ist er ausgestiegen, hat sich vor uns aufgebaut und wollte wieder unsere Papiere sehen." Nachdem beide dies auch erneut verneint hatten, soll der Beamte versucht haben, die vermeintlichen Verkehrssünder zu fotografieren.

Nicole S.s Begleiter Rainer H. (76) will dies mit erhobener Hand abgewehrt haben, darauf sei Max T. um das Quad herumgegangen und habe "mit beiden Fäusten auf meinen Kopf und die Brust getrommelt", so der Senior.

Zu den Vorwürfen der Anklage sagte der Beamte am Donnerstag kein Wort. Da er damals aber in Zivil unterwegs war, griff der Vorwurf der Körperverletzung im Amt nicht.

Letztlich einigten sich Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 2400 Euro an die Staatskasse.

Titelfoto: Steve Schuster

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