Prozess gegen FDJ-Demonstranten gegen Geldauflage eingestellt

Zwickau - Bald drei Jahre nach einer Demonstration der kommunistischen Freien Deutschen Jugend (FDJ) in Zwickau haben sich vier Teilnehmer wegen Hausfriedensbruchs und Beihilfe dazu vor Gericht verantworten müssen.

Im März 2020 kletterten zwei der Angeklagten auf den Rathaus-Balkon.
Im März 2020 kletterten zwei der Angeklagten auf den Rathaus-Balkon.  © FDJ

Grund war, dass zwei von ihnen per Leiter im März 2020 auf den Balkon des Zwickauer Rathauses geklettert waren, die anderen beiden halfen ihnen dabei.

Das Amtsgericht hat das Verfahren nun jedoch mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung von Geldauflagen zwischen 50 und 70 Euro pro Person eingestellt.

"Die Entscheidung begründete der Vorsitzende Richter mit dem Zeitablauf, den geringen Auswirkungen der Tat sowie dem niedrigen Unrechtsgehalt des Tatvorwurfes", sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.

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Die FDJ war mit rund 2,3 Millionen Mitgliedern zu DDR-Zeiten die größte sozialistische Jugendorganisation.

In Westdeutschland war sie in den 1950er Jahren verboten worden, im Osten ist sie nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages jedoch legitim. Politisch spielt sie heute keine Rolle mehr.

Titelfoto: FDJ

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