Wenige Verfahren wegen Holocaust-Relativierungen bei Coronaprotesten in Thüringen

Erfurt - Polizei und Justiz in Thüringen haben sich in den vergangenen Monaten nur sehr selten mit Menschen auseinandergesetzt, die im Zuge der Anti-Corona-Proteste sogenannte Judensterne getragen haben sollen.

Manche Corona-Maßnahmen-Gegner trugen einen sogenannten Judenstern, oft mit der Aufschrift "ungeimpft".
Manche Corona-Maßnahmen-Gegner trugen einen sogenannten Judenstern, oft mit der Aufschrift "ungeimpft".  © Christophe Gateau/dpa

Landesweit seien dazu in vier Fällen Ermittlungen geführt worden, heißt es in einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss.

Zweimal soll die Kennzeichnung von Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen in Erfurt gezeigt worden sein, zudem je einmal in Gotha und Saalfeld. Der sogenannte Judenstern wurde Jüdinnen und Juden als antisemitische Kennzeichnung während der NS-Herrschaft aufgezwungen.

Während der Corona-Proteste im vergangenen Herbst und Winter hatten sich manche Coronaleugner und Impfgegner die Kennzeichnung mit der Aufschrift "ungeimpft" an ihre Kleidung geheftet. Damit brachten sie zum Ausdruck, dass sie sich wegen der coronabedingten Einschränkungen ähnlich verfolgt fühlten, wie Jüdinnen und Juden, die während der Nazi-Diktatur systematisch ermordet wurden. Das Tragen des Symbols auf Corona-Protesten kann als Holocaust-Relativierung verstanden werden.

Aus der Antwort geht hervor, dass die Verfahren unterschiedlich ausgegangen sind: In einem wurde Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt, in einem weiteren Fall wurde Anklage erhoben. Bei einem Verfahren dauern die Ermittlungen an und eins wurde eingestellt.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

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