Sind fünf Menschen schuld am tragischen Busunglück von Rötha?

Weil eine Tür im hinteren Bereich des Busses geklemmt haben soll, konnten sich die Fahrgäste erst in letzter Minute befreien (Symbolbild).
Weil eine Tür im hinteren Bereich des Busses geklemmt haben soll, konnten sich die Fahrgäste erst in letzter Minute befreien (Symbolbild).  © DPA

Leipzig - Es sollte ein unbeschwerter Geburtstagsausflug werden, doch er endete in einem Flammeninferno: Im Fall eines tragischen Busunglücks im November 2014 bei Rötha hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen fünf Personen erhoben.

Wie die "Leipziger Volkszeitung" berichtet, handelt es sich um die zwei Geschäftsführerinnen der Firma und einen Mann, der laut Staatsanwaltschaft faktisch als Geschäftsführer anzusehen sei.

Angeklagt sind außerdem der Fahrer des verunglückten Busses sowie ein Kfz-Gutachter, der das Fahrzeug einige Wochen zuvor geprüft haben soll.

Laut der LVZ wirft die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 24 Fällen vor.

Damals geriet auf der Bundesstraße 95 ein Doppelstockbus des Leipziger Unternehmens Royal London Bus GmbH in Brand.

26 der 29 Insassen kamen verletzt in umliegende Krankenhäuser. Ein 78-jähriger Mann verstarb wenige Tage später in einer Klinik an seinen schweren Verletzungen. Er hatte zusammen mit Freunden an einem Geburtstagsausflug teilgenommen. Der Bus brannte komplett aus.

Ursache für den verheerenden Brand soll ein technischer Defekt gewesen sein. Kurz nach dem Unglück wurden schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen erhoben.

Zeugen berichteten damals, sie hätten sich erst in letzter Minute aus dem brennenden Fahrzeug befreien können. Eine klemmende Tür im hinteren Busbereich soll eine schnelle Flucht verhindert haben. Die Fahrgäste brachen die Tür auf, viele von ihnen erlitten aber Rauchgasvergiftungen.

Das Unternehmen wies damals jegliche Schuld von sich. Es verwies auf die regelmäßigen Wartungen und TÜV-Untersuchungen. Ein Fahrzeug mit klemmender Tür dürfe erst gar nicht starten.

Wann genau die Hauptverhandlung startet, steht noch nicht fest.