Schock im Ehrenamt: Ortsvorsteher muss plötzlich zahlen

Chemnitz - Bürgersprechstunde, Beratungen mit Ämtern, Organisieren von Veranstaltungen - als Ortsvorsteher von Grüna ist Lutz Neubert (47) monatlich oft 40 bis 50 Stunden ehrenamtlich unterwegs.

Ortsvorsteher Lutz Neubert (47) musste wegen seines Ehrenamtes Geld nachzahlen.
Ortsvorsteher Lutz Neubert (47) musste wegen seines Ehrenamtes Geld nachzahlen.  © Maik Börner

"Meinen Lebensunterhalt verdiene ich mit einer Teilzeitbeschäftigung. Dazu hatte ich einen Mini-Job angenommen", so Neubert. "Plötzlich sollte ich mehrere Hundert Euro nachzahlen, weil die Tätigkeit als Ortsvorsteher auch als Mini-Job gemeldet war! Davon wusste ich gar nichts, habe keinen Arbeitsvertrag."

Acht Chemnitzer Ortsvorsteher gibt es - von dem Geld, was sie bekommen, sind monatlich 200 Euro steuerfrei. Der Rest gilt als geringfügige Beschäftigung. "Da es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt, gibt es keine Arbeitsverträge", erklärt ein Stadtsprecher

Peter Konieczny von der Mini-Job-Zentrale ergänzt: "Wird ein Mini-Job ausgeübt, hat der Arbeitgeber einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen, mit Angaben zu Arbeitszeit, Art der Tätigkeit, Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Urlaub."

Lutz Neubert ist sauer: "So werde ich für mein Engagement finanziell bestraft." Er hofft nun auf ein Gesetz, das die Aufwandsentschädigungen für Ortsvorsteher künftig neu regeln soll.

Seit Grünas Eingemeindung werden vom Rathaus aus die Geschicke des Ortes nur noch ehrenamtlich gelenkt.
Seit Grünas Eingemeindung werden vom Rathaus aus die Geschicke des Ortes nur noch ehrenamtlich gelenkt.  © Uwe Meinhold