Kehlschnitt ohne Betäubung: Schächten zum Islam-Opferfest in NRW nicht erlaubt

Essen/Köln - Zum bevorstehenden islamischen Opferfest Kurban Bayrami werden auch in NRW wieder viele Schafe und Rinder in einer traditionellen Zeremonie geschlachtet. Geschächtet werden dürfen die Tiere aber nicht.

Ein Schaf wird für das Schächten vorbereitet.
Ein Schaf wird für das Schächten vorbereitet.  © DPA

Das Landesamt für Natur und Umwelt (LANUV) weist darauf hin, dass aus Tierschutzgründen das Schächten - ein Kehlschnitt ohne vorherige Betäubung - verboten ist.

Auch zu dem für gläubige Muslime wichtigen Opferfest von diesem Dienstag bis zum 24. August müssten die Tiere vor dem Ausbluten mit einer Elektrozange kurz betäubt werden.

Bei der rituellen Schlachtung werden die Tiere nach bestimmten religiösen Vorgaben so geschlachtet, dass sie für die Gläubigen zum Verzehr geeignet sind.

Damit eine rituelle Schlachtung rechtlich einwandfrei verläuft, muss der Schlachthof-Betreiber laut Landesamt beim kommunalen Veterinäramt eine Zulassung für eine Elektrokurzzeit-Betäubung beantragen.

Der Kehlschnitt dürfe nur von einer entsprechend geschulten "sachkundigen Person" durchgeführt werden. In der Vergangenheit hatte es mehrfach Streit um das Schächten gegeben.

Laut Tierschutzgesetz sind Ausnahmen vom Verbot des Schächtens zwar in seltenen Fällen möglich, aber nur mit gesonderten Genehmigungen erlaubt. Darüber entscheiden die Veterinärämter vor Ort, wie eine Sprecherin des Landesamtes am Montag erläuterte.

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