Joggerin brutal getötet, über sterbender Frau befriedigt: Kippt dieses Verfahren Sicherungsverwahrung?

Straßburg - Es könnte eine Entscheidung mit überaus weitreichenden Folgen werden: Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter steht im Straßburg einmal mehr auf dem Prüfstand.

Der verurteilte Mörder klagte bereits mehrfach gegen seine Strafe. (Archivbild)
Der verurteilte Mörder klagte bereits mehrfach gegen seine Strafe. (Archivbild)  © DPA

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet am Dienstag (15 Uhr) in letzter und damit entscheidender Instanz über eine Beschwerde eines verurteilten deutschen Mörders.

Er sieht durch seine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung seine Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit durch eben jene verletzt.

Der Beschwerdeführer hatte 1997 mit 19 Jahren in Kelheim in Niederbayern eine Joggerin ermordet. Er hatte sie mit einem Bremsseil sowie einem Ast auf brutale Weise gewürgt und sich über der sterbenden Frau, die teilweise von ihm entkleidet bis zum letzten Atemzug verzweifelt um ihr Leben kämpfte, selbst sexuell befriedigt.

Seit dem Ende seiner Jugendhaft im Jahr 2008 sitzt er in einer Sicherungsverwahrung, aktuell in Straubing. Diese Maßnahme verhängen deutsche Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern zur Prävention vor weiteren Straftaten.

Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Bedingungen müssen aber deutlich besser sein als im Strafvollzug; ein Schwerpunkt muss auf einem Therapieangebot liegen.

Deutsches System 2013 angepasst

Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung war im Jahr 2013 angepasst worden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland mehrfach deswegen verurteilt - unter anderem, weil sich die Lebensbedingungen der Gefangenen früher nur unwesentlich von denen im regulären Strafvollzug unterschieden.

Zuletzt gab sich das Straßburger Gericht mit der Neugestaltung aber wiederholt zufrieden. Auch im Fall des aktuellen Beschwerdeführers stellten die Richter im Februar des Jahres 2017 keinerlei Menschenrechtsverletzungen fest. Der Mann legte jedoch Rechtsmittel ein.

Der Beschwerdeführer wurde im Zuge des Mordes zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt. (Archivbild)
Der Beschwerdeführer wurde im Zuge des Mordes zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt. (Archivbild)  © DPA

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