Freispruch! Pianist siegt gegen die Stadt
Von Steffi Suhr
Dresden - Freispruch! Piano-Spieler Arne Schmitt (43) muss kein Knöllchen zahlen wegen einer angeblich fehlenden Sondernutzungserlaubnis. Das entschied am Freitag der Amtsrichter. Stattdessen bekam das Dresdner Rathaus die Leviten gelesen.
Im Februar 2015 spielte der Piano-Mann in Dresden auf dem Neumarkt. Neben dem Flügel - wie immer - ein Tisch mit Spendenbox und CDs seiner Musik.
Für den Beistelltisch, so die Behörde, bräuchte Schmitt eine Sondergenehmigung, wollte 85 Euro Ordnungsgeld vom Künstler.
Der zog vor Gericht: „Der Tisch war bisher bei keiner Kontrolle Thema. Außerdem steht da ein Schild drauf. Ich bitte um Spenden. Ich verkaufe nichts.“
So sah es auch Amtsrichter Joachim Meißner (55): „Die Stadt hat ’Straßenmusik‘ in ihrer Satzung nicht ausreichend definiert. Straßenmusik gibt es seit Antike. Und schon immer sammeln die Künstler dabei Geld. Sie brauchen also entsprechende Behältnisse, wie Geigenkästen, Hüte oder eben Beistelltische. Das Tischlein ist bei dem Flügel verhältnismäßig. Auch das umfasst Straßenmusik.“
Und: „Natürlich darf er seine Kunst an Dritte übertragen. Auch als Tonträger. Was würde die Stadt denn sagen, wenn er das über Bluetooth macht? Es ist seine Sache!“
Prompt sorgte das Urteil für Reaktionen in der Politik. FDP-Chef Holger Zastrow (47): „Wer Straßenmusiker abstraft, nur weil sie ein kleines Tischlein aufstellen, wer dann keinerlei Bereitschaft zeigt, das Verfahren einzustellen, der hat Reserven“. Im Anschluss lehnte die FDP/FB-Fraktion im Stadtrat eine Stellenerhöhung für den Gemeindlichen Vollzugsdienst ab!
Arne Schmitt verspricht dagegen: „Ich spiele gern in Dresden und komme wieder. Mit Piano und Beistelltisch.“ Übrigens: Die Stadt wollte 85 Euro. Der Prozess kostet nun fast 2000 Euro (Anwalt, Fahrtkosten, Zeugenentschädigung u.s.w.). Diese Kosten trägt die Staatskasse - also der Steuerzahler.
Fotos: Thomas Türpe
Titelfoto: Import