So darf man ab 2019 getauft werden!

Stuttgart - Taufen durch Untertauchen im Schwimmbad, einem Fluss oder See - das ist künftig auch mit dem Segen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg möglich.

Die neue Regelung gilt ab 2019 für Erwachsene und Heranwachsende.
Die neue Regelung gilt ab 2019 für Erwachsene und Heranwachsende.  © DPA

Einen entsprechenden Beschluss fasste die Evangelische Landessynode am Samstag bei ihrer Frühjahrstagung in Stuttgart. Die neue Regelung gilt ab Januar 2019 für Erwachsene und Heranwachsende.

"Diese neue Form der Taufe steht gleichwertig neben der bisherigen Form, bei der das Wasser mit der Hand über den Kopf der Täuflinge geschöpft wird", heißt es in einer Mitteilung der Kirche. "Bisher ist die Praxis der sogenannten Immersionstaufe vor allem in der orthodoxen Kirche sowie einigen Freikirchen verbreitet."

Änderungen gibt es auch bei der Taufpatenschaft: Künftig kann auch Taufpate sein, wer einer freikirchlichen Gemeinde angehört, die die Kindertaufe ablehnt, sofern er oder sie selbst die Kindertaufe bejaht.

Zusätzlich zur gedruckten deutschen Fassung der sogenannten Taufagende sollen online Fassungen auf Arabisch, Farsi und Russisch zur Verfügung gestellt werden.