Warum darf ich keine Mettwurst in den Flieger mitnehmen?

Wer eine Mettwurst im Handgepäck dabei hat, kommt nicht ins Flugzeug. (Symbolbild)
Wer eine Mettwurst im Handgepäck dabei hat, kommt nicht ins Flugzeug. (Symbolbild)  © 123RF

Stuttgart - Fliegen ist so alltäglich geworden wie Busfahren. Und doch kommt es bis heute immer wieder zu Verwirrungen, wenn es darum geht, was man im Handgepäck mitnehmen darf und was nicht. Am Stuttgarter Flughafen gibt es beispielsweise ein Warnschild, auf dem eine Mettwurst und ein Nutella-Glas abgebildet sind. Doch was ist an diesen Lebensmittel gefährlich?

Auch in diesen Lebensmittel könnten Sprengstoffanteile vorhanden sein", sagt Saskia Bredewald bei der Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart. "Alle Arten von Streich-Lebensmittel wie Streichkäse, Quark, Leberwurst oder Brotaufstriche fallen darunter."

Seit 2006 gilt die Flüssigkeitsverordnung der EU, welche die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Luftfahrzeugen regelt. Darunter fallen alle Arten von Flüssigkeiten, wie beispielsweise auch Gelee, Deodorants und eben auch Lebensmittel mit Flüssigkeitsanteil.

Aber was ist, wenn ich denn nun eine Mettwurst oder ein Nutella-Glas bei mir habe und bei der Handgepäck-Kontrolle damit erwischt werde? Hier stehen mehrere Lösungen bereit. Natürlich kann man sein Mitbringsel vor Ort entsorgen, es verzehren oder einem Bekannten mitgeben, der am Flughafen verbleibt. Weniger bekannt ist die Möglichkeit, die Ware vor Ort der Flughafenwache für einen gewissen Zeitraum zu übergeben, sie in ein Schließfach zu verwahren oder sich per Post zuschicken zu lassen.

Natürlich ist fraglich, ob letztgenannte Möglichkeiten eine Mettwurst rechtfertigt und ob diese bei Verwahrung nach der Reise dann noch genießbar wäre. In einem Video der Bundespolizei wird eindrücklich erklärt, was ins Handgepäck mitdarf und was nicht.

Titelfoto: 123RF