Ekel-Essen, Dreck-Zimmer... Das versaut uns den Urlaub

Von Uwe Blümel

Dresden - Kaum sind die schönsten Tage des Jahres zu Ende, geht auch schon die Meckerei über Urlaubsmängel und Ferienfrust los.

Die einen beschweren sich zu Recht. Andere versuchen nur, dreist einen Teil ihrer Ferienausgaben auf die Reiseveranstalter abzuwälzen. Wir sagen, wann, wo und wie Ihr einen verpatzten Urlaub richtig reklamieren müsst.

Hotelessen bedenklich?

29 Prozent der Beschwerdeführer stören sich daran, wenn es nicht genug Auswahl beim Hotelessen gibt. Mangelhafte Buffets landen auf Platz zwei aller Mängellisten.

Dreckige Zimmer

Verschmutzte Badezimmer und Krabbeltiere sind die häufigsten Beschwerdegründe. Fast jeder Dritte führt schlecht geputzte Hotelzimmer an.

Hotelbaustellen

Bau- und Straßenlärm raubt 19 Prozent der Urlaubsmeckerer den Schlaf - und damit die Entspannung im Urlaub.

Flugverspätung

Verspätete Busse, Bahnen und Flugzeuge: Bei 13 Prozent der Beschwerden sind unpünktliche Verkehrsmittel die Ursache.

Eklige Strände

Von fehlenden Sonnenliegen, versifften Pools und verdreckten Stränden ist in 14 Prozent der Beschwerdebriefe die Rede.

Beschwerde 1: Ausgeraubt

„Als wir an einem Rastplatz die tolle Aussicht von einer Gebirgsstraße auf Teneriffa genossen, wurde unser Mietwagen ausgeraubt“, erzählt Manfred Mattheus (67) aus Bautzen.

„Gleich am zweiten Urlaubstag wurden unsere Smartphones, Handtasche, Rucksack, ein Kameraobjektiv, Ausweise und Bargeld gestohlen.“ Gesamtschaden: 1000 Euro.

Das Ehepaar Mattheus rief die spanische Polizei, die den Raub aufnahm. Doch zu Hause wollte die abgeschlossene Allianz-Versicherung für den Schaden nicht aufkommen.

Mattheus: „Am Auto waren keine Einbruchspuren nachweisbar. Es muss mit einem elektronischen Schlüsselcode-Scanner geknackt worden sein.“

Die Angelegenheit wird jetzt ein Fall für den Ombudsmann.

Beschwerde 2: Falsches Hotel

Die Verwaltungs-Fachangestellte Liesbeth Dikta (18) aus Dresden war mit ihren Freundinnen in Rimini an der italienischen Adriaküste.

„Wir kamen in einem ganz anderen Hotel unter, als uns vorher zugesagt wurde. Das Bad war dreckig, Fernseher und Lampen defekt.“

Ein Swimmingpool, der Fahrstuhl und eine Klimaanlage auf dem Zimmer fehlten völlig.

Jetzt haben sich die Freundinnen bei ihrem Jugendreise-Veranstalter beschwert und wegen der Unzumutbarkeiten einen Teil des Reisepreises (die Flugreise mit Germanwings hatte jede von ihnen 506 Euro gekostet) zurückverlangt.

Bislang hat allerdings noch niemand geantwortet.

Schlichter kennt auch extreme Fälle

Ein innereuropäischer Flug hatte sich um mehr als drei Stunden verspätet. Doch die Airline will die gesetzliche Entschädigung von 250 Euro nicht zahlen.

Solche und ähnliche Fälle landen auf dem Tisch von Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr: „Verspätete und annullierte Flüge oder beschädigtes Gepäck machen rund 80 Prozent unserer Beschwerdefälle aus.“

Klewe rät: „Reisemängel genau dokumentieren. Verlangen Sie schon vor Ort Abhilfe und setzen Sie dafür eine Frist.“

Auch dreiste Beschwerden landen auf seinem Tisch: „Ein Reisender, dessen Gepäck verspätet ankam, kaufte sich als Ersatz eine Zahnbürste, aber auch teure Designer-Anzüge und eine Rolex-Uhr.

In einem anderen Fall umfasste so eine Ersatzbeschaffung auch einen Vibrator...“

6630 Verfahren bearbeiteten die Schlichter vergangenes Jahr. Dabei kann sich Klewes Erfolgsquote sehen lassen: 86 Prozent der Streithähne reichten sich nach der Schlichtung die Hände.

Mehr Infos gibt es online.

Nicht jeder Mangel wird auch anerkannt

Beim Urlaubs-Riesen TUI beschweren sich zwei Prozent der Reisenden - jedes Jahr 63.000 Urlauber! Vier Wochen nach Beginn der Schulferien rollt die Beschwerdewelle los.

TUI hat deshalb „ZAK“ ins Leben gerufen: zügige Abhilfe und Kulanz. „Manche fahren schon mit Negativstimmung in den Urlaub, was wohl alles schiefgehen wird. Das ist wohl typisch deutsch“, hat die Dresdner Reise-Expertin Rommi Badura (29) beobachtet.

Längst nicht immer müssen Veranstalter zahlen: Ein Ägypten-Tourist klagte, weil seine Nilreise in umgekehrter Richtung durchgeführt wurde. Kein Mangel, urteilte das Gericht.

Ein Gast fühlte sich in einem 5-Sterne-Hotel von „einfach strukturierten, rülpsenden und übel riechenden“ Gästen belästigt. Urteil: kein Reisemangel, nur „bloße Unannehmlichkeit“.

Auch ein Urlauber ging leer aus, der Glockenläuten in einem spanischen Fischerdorf als Reisemangel geltend machen wollte.

Deshalb regelt die Frankfurter Tabelle, wie viel Prozent des Reisepreises bei welchen Mängeln zurückverlangt werden kann.

Fotos: imago/stock[&]people, Eric Münch