Nach erneutem Antrag: Galeria-Beschäftigte können auf Insolvenzgeld hoffen

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Von Christian Rothenberg

Düsseldorf - Kommt das Insolvenzgeld oder kommt es nicht? Die 83.000 Beschäftigten des angeschlagenen Warenhausunternehmens Galeria warten auf die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit. 

Beschäftigte des Warenhausunternehmens Galeria können auf Insolvenzgeld hoffen.
Beschäftigte des Warenhausunternehmens Galeria können auf Insolvenzgeld hoffen.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Nach Auffassung vieler Insolvenzrechtsexperten dürfte das Insolvenzgeld eigentlich nicht gezahlt werden, weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz von 2024 noch nicht beendet sind.

Das Unternehmen befinde sich weiterhin in der Planüberwachung - nach bisheriger Rechtsauffassung praktisch ein Ausschlussgrund für eine erneute Zahlung. 

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur könnten die Chancen der Beschäftigten besser sein als zunächst erwartet. Ein Ansatz: Das 2024 in Insolvenz gegangene Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH existiert zwar noch.

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Die Geschäftstätigkeit wurde jedoch auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen - und die befindet sich laut der Einträge in den gerichtlichen Registern eben nicht in der Planüberwachung. Für Beschäftigte dieses Unternehmens könnte deshalb formaljuristisch Insolvenzgeld gezahlt werden.

Was sagen Experten?

Die Gehälter der Galeria-Beschäftigten betragen dem Vernehmen nach knapp 25 Millionen Euro pro Monat.
Die Gehälter der Galeria-Beschäftigten betragen dem Vernehmen nach knapp 25 Millionen Euro pro Monat.  © Rolf Vennenbernd/dpa

"Eine Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine neue Gesellschaft ist ungewöhnlich. Warum das damals so gemacht wurde, weiß ich nicht", sagt der Insolvenzexperte Manfred Hunkemöller. Wenn ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden habe und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen, müsse die Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld gewähren.

Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing hält die bloße Existenz einer anderen juristischen Person allein für nicht ausreichend. Entscheidend sei, ob ein neues Insolvenzereignis vorliege und die Galeria S.à r.l. & Co. KG insolvenzgeldrechtlich tatsächlich ein anderer Arbeitgeber sei. 

Das Bundessozialgericht liefere dafür durchaus Ansatzpunkte. Bei einem Arbeitgeberwechsel während des Sanierungsverfahrens könne es demnach gerechtfertigt sein, von einem anderen Insolvenzereignis auszugehen, so Thüsing. "Auch wenn die genauen Voraussetzungen noch nicht durch Gerichte ausbuchstabiert sind: Darauf kann der Insolvenzverwalter sich stützen - und er wird gegebenenfalls darlegen müssen, dass ein Fall des Rechtsmissbrauchs nicht vorliegt."

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Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach dpa-Informationen die Zahlung von Insolvenzgeld beantragt. Es soll über eine Bank vorfinanziert und damit schneller ausgezahlt werden. Die Gehälter der Galeria-Beschäftigten betragen dem Vernehmen nach knapp 25 Millionen Euro pro Monat. Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit wird in Kürze erwartet.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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