Gefangenenmeuterei in Zwickau: Brutaler Angriff auf JVA-Beamten wird neu aufgerollt

Martin F. (22) und Matthias W. (22) im Gericht in Zwickau.
Martin F. (22) und Matthias W. (22) im Gericht in Zwickau.  © Klaus Jedlicka

Zwickau - Der versuchte Ausbruch aus dem Zwickauer Gefängnis wird erneut die Justiz beschäftigen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden 22 Jahre alten Angeklagten wollen das Urteil des Amtsgerichts Zwickau von Ende Januar nicht akzeptieren, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf dpa-Anfrage mitteilte.

Weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, könnte das Landgericht in der zweiten Instanz auch eine höhere Strafe verhängen. Die beiden Angeklagten ließen das Rechtsmittel noch offen, so die Sprecherin.

Die Männer waren wegen Gefangenenmeuterei zu Jugendstrafen von zwei Jahren und drei Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Bei dem Ausbruchsversuch im Oktober 2016 soll sich einer der beiden gemeinsam mit einem dritten Angeklagten durch eine Essensklappe gezwängt haben und so aus der Zelle entkommen sein.

Danach sollen sie einen Wachmann brutal niedergeschlagen, aufgrund dessen schwerer Verletzungen jedoch von ihrem Plan abgelassen haben.

Die JVA in Zwickau. Hier schlugen die Häftlinge einen Schließer zusammen.
Die JVA in Zwickau. Hier schlugen die Häftlinge einen Schließer zusammen.  © Uwe Meinhold

Während der jüngste Täter in einem abgetrennten Verfahren ein Geständnis abgelegt hatte und dafür bereits vergangenen Herbst rechtskräftig verurteilt worden war, schwiegen die beiden 22-Jährigen bis zuletzt.

Ihre Verteidiger hatten jeweils auf Freispruch plädiert und die belastenden Aussagen des 17-Jährigen als unglaubwürdig bezeichnet. Der Staatsanwalt hatte hingegen mehr als drei Jahre Haft gefordert.

Wann es zu der Berufungsverhandlung kommt, ist derzeit noch offen. Nach Angaben des Amtsgerichts steht die schriftliche Urteilsbegründung noch aus.

Der JVA-Mitarbeiter leidet noch heute unter den Folgen des Angriffs. Der 54-Jährige hatte den dreitägigen Prozess mit Ausnahme seiner Zeugenaussage nicht im Gerichtssaal verfolgt.

Titelfoto: Uwe Meinhold