Von Volker Danisch
Düsseldorf - Lebensrettende Rauchmelder müssen demnächst in vielen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen ausgetauscht werden.
Darauf hat der Landesverband Haus & Grund der Immobilieneigentümer hingewiesen. Hintergrund sind eine NRW-Regelung und die Lebensdauer bestimmter Geräte.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland gilt die Rauchmelderpflicht seit 1. Januar 2017. Deshalb mussten bis zum 31. Dezember 2016 alle bestehenden Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. "Das ist bald genau zehn Jahre her", verdeutlicht Landesverbandspräsident Walter Eilert.
Viele Eigentümer und Vermieter hätten damals ihre Wohnungen erstmals mit Rauchmeldern ausgestattet. Häufig seien Geräte mit fest eingebauten Zehn-Jahres-Batterien verwendet worden.
Diese Geräte erreichten in diesen Monaten das Ende ihrer Lebensdauer und müssten deshalb ausgetauscht werden.
Mieter müssten den Einbau beziehungsweise Austausch von Rauchmeldern dulden und dafür dem Vermieter oder den von ihm beauftragten Handwerkern Zugang gewähren.
Rauchgas ist tödlich
Die Rauchmelderpflicht gelte nicht nur für vermietete Wohnungen, sondern auch für Wohnungen, die der jeweilige Eigentümer selbst nutze, erläuterte der Verband Haus & Grund. Auch Selbstnutzer sollten also in nächster Zeit ihre 2016 gekauften Rauchmelder mit Zehn-Jahres-Batterie austauschen, heißt es.
Der Deutsche Feuerwehrverband weist bereits seit Langem auf die Gefahren durch Rauchgase hin. "Rauchgas ist tödlich und bereits wenige Atemzüge Rauchgas können töten."
Es sei ein Irrglaube, dass man Rauchgas im Schlaf bemerkt und rechtzeitig aufwacht. Deshalb seien die Rauchmelder so wichtig. Man sollte auch nicht aus Angst vor Fehlalarmen auf Rauchmelder verzichten.
Ein regelmäßiger Funktionstest ist laut dem Verband Haus & Grund gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar. Das Reinigen und Testen von Rauchmeldern sei wichtig, weil sie im Ernstfall entscheidende Minuten zur Selbstrettung verschaffen könnten.
Sie sollten überall installiert sein, wo Menschen schlafen und in Fluren, die als Rettungswege dienten.