Von Frank Christiansen
Düsseldorf - Die Zahl der Gefangenen in Nordrhein-Westfalen, die nach Freigängen aus dem offenen Vollzug nicht ins Gefängnis zurückgekehrt sind, ist stark gesunken.
Im Jahr 2025 waren es 129 Fälle, nach 202 im Jahr 2023 und 174 im Jahr 2024. Das entspricht einem Rückgang von rund 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie aus einem Bericht der Landesregierung an den Landtag hervorgeht.
Nichtrückkehrer aus Freigängen im geschlossenen Vollzug gab es im Berichtszeitraum nicht. 28 der flüchtigen Häftlinge waren noch 2025 wieder festgenommen worden, 13 hatten sich selbst gestellt.
Als Nichtrückkehrer gilt ein Gefangener, wenn er auch am Folgetag des genehmigten Freigangs nicht in der JVA erscheint.
Unzuverlässige Gefangene können vom offenen in den geschlossenen Vollzug verlegt werden.
Zudem können geplante Lockerungen angepasst oder Disziplinarmaßnahmen nach dem Strafvollzugsgesetz NRW verhängt werden.
Im offenen Vollzug dürfen die Häftlinge die kaum gesicherten Anstalten tagsüber ohne Aufsicht für Arbeit, Ausbildung, Therapie oder Familienbesuche verlassen. Sie müssen zu vereinbarten Uhrzeiten zurück sein.