Gericht entscheidet per Eilbeschluss: Autofahrer müssen Radlern wieder weichen

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Von Christoph Driessen

Bonn/Köln - Die Stadt Bonn muss einen für den Autoverkehr umgewidmeten Fahrstreifen an die Radfahrer zurückgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln per Eilbeschluss entschieden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat Radlern eine Fahrspur auf der Verkehrsachse Oxfordstraße zurückgegeben.
Das Verwaltungsgericht Köln hat Radlern eine Fahrspur auf der Verkehrsachse Oxfordstraße zurückgegeben.  © Henning Kaiser/dpa

Nach der Sperrung der Nordbrücke wegen Baufälligkeit hatte die Stadt Bonn auf der Verkehrsachse Oxfordstraße eine für Radfahrer reservierte Fahrspur zu einer zweiten Spur für Autofahrer gemacht.

Begründet wurde dies mit gestiegenem Verkehrsaufkommen auf der Oxfordstraße, die auf eine andere Brücke - die Kennedybrücke - zuführt. 

Radfahrer klagten gegen diese Entscheidung und bekamen recht. Das Gericht gab den Eilanträgen statt.

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Die Stadt habe nicht überzeugend nachgewiesen, dass der Verkehr wirklich derart zugenommen habe und damit eine Gefahrenlage eingetreten sei, die die Maßnahme rechtfertige, so das Gericht.

Die Belange des Radverkehrs seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen möglich.

Titelfoto: Henning Kaiser/dpa

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