Nach Tod von 13-Jähriger auf Klassenfahrt: Vater hält Mahnwache vor Schulministerium
Von Frank Christiansen
Düsseldorf - Der Vater der 13-jährigen Emily, die 2019 bei einer Klassenfahrt in London gestorben war, hat am Dienstag eine Mahnwache vor dem NRW-Schulministerium abgehalten.
Er demonstriere für die Gerechtigkeit, sagte Kay Schierwagen. Er wolle auf das Behördenversagen im Zusammenhang mit dem Tod seiner Tochter aufmerksam machen. "Was da passiert ist, darf nie wieder passieren", sagte der 50-Jährige.
Er kritisierte auch NRW-Schulministerin Dorothee Feller (59, CDU): "Wenn sie mit uns nicht spricht, schauen wir eben persönlich vorbei."
Emilys Vater hatte das Land Nordrhein-Westfalen auf 125.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Es gehe ihm schlecht, er könne seinen Beruf nicht mehr ausüben und sei in Behandlung, sagte Schierwagen. Dennoch wolle er das Geld nicht für sich, sondern für eine Stiftung, die er gegründet habe, die diabeteskranken Kindern helfen solle.
Schierwagen kritisierte die Behörden, die eine außergerichtliche Einigung brüsk abgelehnt hätten. "Man hat mir böswillige Sachen unterstellt. Zum Beispiel, dass der Verlust meiner Tochter für mich gar nicht so schwer wiegen könne."
Zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen
"Der Zentralabteilungsleiter des Schulministeriums hat heute Morgen das Gespräch mit Emilys Vater gesucht und diesem noch einmal seine Anteilnahme ausgesprochen", hieß es aus dem Schulministerium. Darüber hinaus sei es nun Aufgabe des Gerichts, im laufenden Verfahren zu einer Entscheidung zu kommen.
Die Klage auf Schmerzensgeld gegen das Land Nordrhein-Westfalen soll im kommenden Februar verhandelt werden. Schierwagen habe das Schulministerium beziehungsweise das Land nicht verklagen wollen, aber ein Gesprächsangebot sei zurückgewiesen worden, sagte sein Rechtsanwalt Manuel Reiger.
Ihm zufolge bestreitet das Land NRW durch seinen Rechtsanwalt alle Ansprüche. Es werde sogar in Zweifel gezogen, dass der Vater durch den Tod seiner Tochter erkrankt sei, so Reiger. Das Land hatte sich zu den Inhalten des laufenden Verfahrens auf dpa-Anfrage nicht äußern wollen.
Zwei Lehrerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung Emilys schuldig gesprochen worden. Laut rechtskräftigem Urteil vom Landgericht Mönchengladbach hatten die Pädagoginnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa

