Schwänzen für den Billigflug: NRW zählt 25 Prozent mehr Schulpflichtverletzungen

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Von Bettina Grönewald

Düsseldorf - Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr fast 12.000 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet - rund 25 Prozent mehr als 2024.

Am 20. Juli haben die Sommerferien in NRW begonnen. (Symbolfoto)
Am 20. Juli haben die Sommerferien in NRW begonnen. (Symbolfoto)  © Jens Kalaene/dpa

Mehr als 1100 dieser Verfahren standen gesichert im Zusammenhang mit Ferien. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei den fünf Bezirksregierungen des Landes (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) ergeben.

Um unerlaubte Ferienverlängerung geht es etwa, wenn Kinder vor Beginn der Ferien nicht zum Unterricht geschickt werden, um einen Billigflug zu ergattern.

Die Bezirksregierungen Detmold und Köln differenzieren solche Fehlzeiten allerdings nicht, sondern erfassen in ihrer Statistik bloß die Gesamtzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht. Somit sind bei den Ferien-Verstößen in NRW nur die Zahlen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster berücksichtigt. 

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Für das laufende Jahr haben die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Köln und Münster insgesamt bereits 5118 neue Bußgeldverfahren eingeleitet. Düsseldorf hat noch keine belastbaren Zahlen für 2026. 

Allein Münster weist nach einer Gesamtzahl von 2935 Verfahren 2025 in diesem Jahr schon 2033 aus - davon aktuell 265 im Zusammenhang mit Schulferien bis einschließlich Pfingsten. Arnsberg hat bis zum 31. Juli schon 1806 Bußgeldbescheide ausgestellt - 210 davon im Zusammenhang mit Ferien. 

Eltern droht Bußgeld von bis zu 1000 Euro

Um die besten Flugangebote zu ergattern, nehmen manche Eltern ihre Kinder bereits ein paar Tage vor Ferienbeginn aus dem Unterricht. (Symbolfoto)
Um die besten Flugangebote zu ergattern, nehmen manche Eltern ihre Kinder bereits ein paar Tage vor Ferienbeginn aus dem Unterricht. (Symbolfoto)  © Henning Kaiser/dpa

Beurlaubungen, um etwa einen günstigen Ferienflieger buchen zu können, seien unzulässig, erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf.

Ein Runderlass des Schulministeriums habe dazu klare Vorgaben: "Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen."

Wer trotzdem direkt vor oder nach den Ferien unentschuldigt fehlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen. Die Sorgeberechtigten können für jedes einzelne Schulkind zur Kasse gebeten werden. Zusätzlich kann gegen Schüler ab 14 Jahren noch ein weiteres Bußgeld verhängt werden - etwa, wenn Jugendliche ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren. Bei volljährigen Schülern richte sich das Verfahren ohnehin gegen sie selbst, erläuterte die Düsseldorfer Sprecherin. 

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Jenseits der 1000-Euro-Höchstgrenze sei im Grundsatz mit einer Geldbuße von 10 Euro bei Schulpflichtverstößen ohne Ferienzusammenhang und bis zu 80 Euro mit Ferienzusammenhang pro unentschuldigtem Fehltag zu rechnen. Wenn im Fall einer Krankmeldung eines Schülers begründete Zweifel bestehen, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa

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