Von Isabell Scheuplein
Mainz - Es gilt höchste Vorsicht! Kurze Abwesenheit, offene Fenster oder ein versteckter Ersatzschlüssel können Einbrechern den Zugang erleichtern. Welche Schutzmaßnahmen empfiehlt die Polizei?
Es ist eine erschreckende Zahl: Insgesamt fast 3000 Wohnungseinbrüche (!) gab es im vergangenen Jahr beispielsweise allein in Rheinland-Pfalz - soweit der Polizei diese von Betroffenen angezeigt wurden.
Der Schutz vor Einbrüchen ist in der beginnenden dunklen Jahreszeit besonders wichtig, wie das Landeskriminalamt zum Tag des Einbruchschutzes an diesem Sonntag mitteilt. Denn nun steigt das Risiko, zum Opfer einer solchen Tat zu werden.
"Das zeigt: Geeignete Sicherungsmaßnahmen können Einbrecher durchaus aufhalten", erklärt das LKA mit. Die Polizei hat einige Tipps parat.
Gut gesicherte Türen und auch Fenster sind den Beamten zufolge besonders wichtig: Zusätzliche Schlösser, abschließbare Fenstergriffe und stabile Beschläge erschweren Fremden den Zugang zu den eigenen vier Wänden.
Alarmanlagen können den mechanischen Schutz ergänzen, vor einer Nachrüstung sollte man sich aber beraten lassen.
Polizei rät: Urlaubspläne niemals öffentlich in sozialen Netzwerken teilen
Türen sollten immer ab- und Fenster vollständig geschlossen werden - selbst bei einer nur kurzen Abwesenheit. Einen Ersatzschlüssel sollte man keinesfalls außerhalb der Wohnung verstecken.
Zeitschaltuhren für die Beleuchtung zu nutzen, könne helfen, um Anwesenheit vorzutäuschen.
Ebenfalls von großem Vorteil könne es sein, vertrauenswürdige Nachbarn darum zu bitten, während der eigenen Abwesenheit auf das Zuhause zu achten und Verdächtiges zu melden.
Ganz wichtig: Eigene Urlaubspläne sollten niemals öffentlich in sozialen Netzwerken geteilt werden!
Wertvolle Dinge sicher aufzubewahren und zudem mit Fotos sowie Seriennummern zu dokumentieren, könne den Beamten zufolge im Fall der Fälle helfen.
Das Landeskriminalamt weist darüber hinaus darauf hin, dass die Polizei kostenlos zum Einbruchschutz berät. Über einen KfW-Kredit könnten ferner sowohl Eigentümer als auch Mietende insgesamt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit erhalten, beispielsweise für entsprechende Nachrüstungen an Türen und Fenstern oder für bestimmte Alarmanlagen.