Kaiserslautern - Ein sturzbetrunkener 49 Jahre alter Autofahrer war am Montagabend in Kaiserslautern gleich in zwei Unfälle verwickelt. Den zweiten baute er, nachdem ihm die Polizei bereits Autoschlüssel und Führerschein abgenommen hatte.
Wie ein Polizeisprecher am Dienstag sagte, war der Mann am frühen Montagabend in einem VW im Stadtgebiet unterwegs, als er in der Pariser Straße zwei Autos streifte, aber einfach weiterfuhr.
Die beiden Betroffenen verständigten daraufhin die Polizei und konnten den Beamten den anderen Wagen genau beschreiben und auch das Kennzeichen nennen.
Schon kurz darauf machte eine Streife den VW an einer Tankstelle im Bereich Einsiedlerhof ausfindig und kontrollierte den Fahrer.
Dabei stellten die Polizisten fest, dass der 49-Jährige unter erheblichem Alkoholeinfluss stand: Ein Atemtest ergab stolze 2,4 Promille. Der Mann erklärte, er habe sich mit seiner Freundin gestritten und deshalb betrunken.
Beim nächsten Crash krachte der VW gegen einen Mini und überschlug sich
Er musste zur Blutabnahme mit zur Dienststelle kommen, wo auch sein Führerschein einbehalten wurde. Da der VW einem Bekannten gehörte, wurde diesem der Schlüssel zurückgegeben. Danach durfte der 49-Jährige gehen. Der entstandene Schaden bis dahin betrug rund 23.000 Euro.
Staunen mussten die Polizisten einige Zeit später. Zeugen hatten denselben Wagen gegen 21.45 Uhr erneut mit sehr auffälliger Fahrweise in der Innenstadt beobachtet und gemeldet.
Ein weiteres Mal machte sich eine Streife auf die Suche und fand den VW schließlich in der Dresdener Straße - auf dem Dach liegend. Der 49-Jährige hatte sich bei seinem Bekannten wieder den Schlüssel besorgt und sich ein weiteres Mal hinter das Steuer gesetzt. Dann war er in der Dresdener Straße in einen geparkten Mini gekracht, und der VW hatte sich überschlagen.
Als ihn die Beamten fanden, hatte sich der Mann bereits mit leichten Verletzungen aus dem Auto befreien können. Der erneute Sachschaden liegt laut dem Sprecher im fünfstelligen Bereich.
Auf den 49‑Jährigen komme nun ein umfangreiches Strafverfahren zu, und auch der Bekannte müsse mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.