Landtagswahl unter 18? Hier können Kinder und Jugendliche ihre Stimme abgeben

Von Dörthe Hein

Magdeburg - Wer jünger als 18 Jahre ist und bei der Landtagswahl am 6. September nicht mitwählen darf, ist trotzdem gefragt.

Für die Wahlen unter 18 werden mehr als 60 Wahllokale eingerichtet. (Symbolfoto)  © Matthias Bein/dpa

Im Rahmen der U19-Landtagswahl können Kinder und Jugendliche vom 24. bis 28. August ihre Stimme abgeben, wie der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt mitteilte.

Mehr als 60 Wahllokale werden eingerichtet. Mit ihrer Stimme können die unter 18-Jährigen zeigen, welche politischen Themen und Parteien für sie wichtig sind.

Die Organisatoren rechnen mit rund 4000 jungen Wählerinnen und Wählern. Die Ergebnisse werden am 31. August veröffentlicht.

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Den Angaben zufolge sind die U18-Wahlen ein bundesweit etabliertes Projekt der politischen Bildung und werden seit 1996 angeboten.

Zuletzt nahmen demnach bei der jüngsten U18-Bundestagswahl mehr als 160.000 junge Menschen teil.

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