Nach AfD-Kritik: Wahlleitung Sachsen-Anhalt verteidigt Briefwahl

Von Torsten Holtz

Magdeburg - Die Landeswahlleiterin in Sachsen-Anhalt, Christa Dieckmann, weist Spekulationen zurück, die Briefwahl sei unsicher und leicht manipulierbar.

Personen können nur für maximal vier andere Briefwahlunterlagen beantragen. (Archivbild)  © Matthias Bein/dpa

Diese Behauptungen, egal von wem erhoben, seien nicht neu. "Diese allgemeinen Vorwürfe teile ich nicht und weise sie daher ausdrücklich zurück", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. 

Zuvor hatte AfD-Co-Chef Tino Chrupalla (51) vor der Landtagswahl am 6. September Zweifel daran gesät, dass bei der Briefwahl alles mit rechten Dingen zugeht.

Danach gefragt erklärte Dieckmann, die Briefwahl sei sicher. "Die Briefwahl ist verfassungsrechtlich abgesichert, rechtlich umfassend geregelt und organisatorisch durch zahlreiche Sicherheitsmechanismen geschützt."

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Bereits vor der Wahl werde etwa sichergestellt, dass Briefwahlunterlagen nur an berechtigte Personen rausgehen. Werden sie an eine andere Anschrift als die Wohnanschrift geschickt, wird hierüber zugleich eine Mitteilung an die Wohnanschrift versandt.

Und an andere Menschen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Zudem kann eine Person nur für maximal vier andere Briefwahlunterlagen beantragen.

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Wahlvorstände kontrollieren sich gegenseitig

Die Auszählung der Briefwahlstimmen ist öffentlich und kann von jedem beobachtet werden. (Archivbild)  © Matthias Bein/dpa

Dieckmann verwies außerdem auf die Landeswahlordnung mit ihren festgelegten Arbeitsschritten. So seien die Wahlvorstände mit fünf bis neun Mitgliedern besetzt, die sich gegenseitig kontrollieren.

Auch entscheide der Wahlvorstand gesondert über Wahlbriefe und Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gäben, und vermerke dies in der Wahlniederschrift.

Zudem sei der Kreiswahlausschuss später berechtigt, rechnerische Feststellungen des Wahlvorstandes und fehlerhafte Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichtigen sowie die Gültigkeit abgegebener Stimmen anders einzustufen. 

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Weiter betonte die 61-jährige Juristin, die seit 1992 in dem Land schon zehn Wahlen begleitet hat, dass die Auszählung der Briefwahlstimmen öffentlich ist und von jedem beobachtet werden kann, soweit das ohne Störung möglich ist.

Eine Wahlbeobachtung sei sogar eine verfassungsrechtlich geschützte Form der Kontrolle des ordnungsgemäßen Wahlablaufs. "Eine Anmeldung oder Registrierung ist hierfür nicht erforderlich."

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