Wahlbetrug bei dementer Frau in Seniorenheim? Jetzt äußert sich die Staatsanwaltschaft

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Dessau-Roßlau - Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat den Vorwurf der Wahlfälschung in einer Seniorenresidenz untersucht und dementiert.

Die Dessauer Staatsanwaltschaft hat in einer Seniorenresidenz ermittelt. (Symbolbild)
Die Dessauer Staatsanwaltschaft hat in einer Seniorenresidenz ermittelt. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Wie die Behörde mitteilte, ging den Ermittlungen eine Strafanzeige gegen Unbekannt vom 1. September voraus. In dieser wurden Vorwürfe über Wahlfälschung und die Verletzung des Briefgeheimnisses in einer Dessauer Seniorenresidenz geäußert.

Konkret besagte die Anzeige, dass Briefwahlunterlagen für eine schwer demente 95-jährige Bewohnerin angefordert und manipuliert worden seien.

"Auch der Wahlbriefumschlag der Bewohnerin sei geöffnet und der Stimmzettelumschlag bereits vor der Wahl entnommen worden", so ein Behördensprecher weiter zu den Vorwürfen. "Zudem sollen Unterlagen im Zusammenhang mit der Briefwahl vernichtet worden sein."

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Wie sich nun aber herausstellt, scheint hinter den Vorwürfen nicht allzu viel Wahrheit zu stecken: Nach unverzüglich eingeleiteten Ermittlungen seien keinerlei Anhaltspunkte für Manipulationen gefunden worden - weder bei der 95-Jährigen noch bei den anderen 18 Briefwahl-Bewohnern.

Nach Angaben der Behörde entspreche der Gesundheitszustand der besagten 95-Jährigen außerdem nicht der in der Anzeige beschriebenen Schilderung der starken Demenz.

"Ermittlungen im Wahlamt der Stadt Dessau-Roßlau erbrachten ebenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass dort eingegangene Wahlbriefe vorab geöffnet und Stimmzettelumschläge entnommen worden sind", so die Behörde.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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