Wahlwerbung im Briefkasten - Woher haben die Parteien meine Adresse?

Von Christopher Kissmann

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragte Maria Christina Rost (51) hat vor der Landtagswahl am 6. September Beschwerden und Nachfragen von Bürgern zur Abfrage ihrer Adressdaten erhalten.

Vor der Landtagswahl werben viele Parteien mit Flyern im Briefkasten. (Archivfoto)  © Christoph Soeder/dpa

Die Daten stammten in der Regel aus dem Melderegister der Kommune, teilte die Datenschutzbeauftragte mit. Parteien und Wählergruppen könnten gemäß dem Bundesmeldegesetz unter bestimmten Voraussetzungen Adressdaten rechtskonform von den Meldebehörden abfragen. 

"Die Weitergabe ist allerdings nur im Zusammenhang mit den entsprechenden Wahlen und Abstimmungen erlaubt", sagte Rost. "Die Abfrage ist auf die sechs Monate vor der Wahl begrenzt und auf abgegrenzte, nach Alter zusammengesetzte Gruppen von Wahlberechtigten beschränkt."

Den Angaben zufolge dürfen Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift weitergegeben werden, nicht aber Daten wie das Geburtsdatum, die Religionszugehörigkeit oder das Geschlecht.

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Die Empfänger dürften die Daten ausschließlich für die Wahlwerbung verwenden, also nicht für Mitgliederwerbung oder Spendenaufrufe. Und sie müssten spätestens einen Monat nach der entsprechenden Wahl oder Abstimmung gelöscht werden, hieß es.

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Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragte Maria Christina Rost (51).  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit können sich Betroffene an die Datenschutzbeauftragte wenden. Man kann auch über die Kommunen künftigen Übermittlungen solcher Daten widersprechen.

Viele Städte und Gemeinden bieten dafür digitale Formulare an.