Einspruch zurückgewiesen: Darum kann der neue OB in Aue sein Amt trotzdem noch nicht antreten

Von Birgit Zimmermann

Aue-Bad Schlema - Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat einen Einspruch der rechtsextremen Kleinstpartei Freie Sachsen gegen die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema abgewiesen. Doch der neu gewählte Oberbürgermeister Marcus Hoffmann (CDU) kann sein Amt noch immer nicht antreten.

Marcus Hoffmann (CDU) wurde zum neuen Oberbürgermeister in Aue-Bad Schlema gewählt. Obwohl der Einspruch gegen das Ergebnis abgewiesen wurde, kann er noch nicht auf dem Stadtchef-Sessel Platz nehmen.  © Jan Woitas/dpa

Das Landratsamt muss die Wahl noch offiziell für gültig erklären. Wegen des Einspruchs habe die dafür nötige Prüfung noch nicht stattfinden können, erläuterte das Amt.

Bis zu einer Entscheidung führt der bisherige Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) die Amtsgeschäfte weiter.

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Bei der Wahl vor rund zwei Monaten hatte sich der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann knapp gegen Stefan Hartung von den Freien Sachsen durchgesetzt.

Die Briefwahl hatte am Wahlabend des 7. Juni den Ausschlag gegeben: Hoffmann kam auf 5007 Stimmen, Hartung auf 4499.

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