Dresden - Zwei Takte für ein Halleluja! Ein Erlass aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung stellt reimportierte Kleinkrafträder aus DDR-Produktion - etwa Mopeds der Marke Simson - jetzt gleich mit den Originalen aus der DDR. Die Reimporte können damit auch von der historischen 60-km/h-Regelung aus dem Einigungsvertrag profitieren - vorausgesetzt, sie haben die entsprechenden Prüf-Vermerke in ihren Papieren.
"Es ist für unsere Moped-Fans nicht nachzuvollziehen, dass technisch vergleichbare Kleinkrafträder unterschiedlich schnell fahren dürfen, nur weil das eine ein historisches Fahrzeug ist", sagte die zuständige Ministerin Regina Kraushaar (62, CDU) am Dienstag.
Die neue Sonderregelung gilt für historische - sprich: in der DDR produzierte - Fahrzeuge, die bis Februar 1992 in den Verkehr kamen und aus dem Ausland wieder zurückimportiert werden.
Wichtig: Für die entsprechende Änderung oder Neuausstellung der Fahrzeugpapiere ist ein Gutachten nach Paragraf 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich.
Amtlich anerkannte Sachverständige sowie vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte technische Dienste (zum Beispiel die DEKRA) erstellen das.
Ministerin Regina Kraushaar: "Gleiche Technik, gleiches Tempo"
Das Gutachten bestätigt, dass das Fahrzeug einem in der DDR genehmigten Typ entspricht, bis einschließlich 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen und verkehrssicher ist.
Kraushaar kündigte an, dass Sachsen am 16. Oktober eine Bundesratsinitiative einbringen wird, die sich für "gleiche Technik, gleiches Tempo" einsetzt.
Sie betont: "Mobilität und Verkehrssicherheit müssen dabei zusammen gedacht werden: Wir wollen eine gründliche Prüfung auf europäischer Ebene, keinen Blankoscheck für Tempo 60."