Weidenkätzchen, Feuer, Tanzen: Wo Ostern zur Bußgeld-Falle werden kann

Leipzig - Sachsen freut sich auf das Osterfest und seine Bräuche. Doch Vorsicht - nicht alles, was als Tradition gilt, ist auch erlaubt! Wild geschnittene Weidekätzchen-Sträuße, private Osterfeuer und ausgelassenes Feiern können sogar sehr teuer werden.

Finger weg! Die Zweige der Saalweide, landläufig auch Weidenkätzchen genannt, stehen unter strengem Naturschutz.  © Imago

Oster-Falle 1: Das Abschneiden von Weidenkätzchen in freier Natur für den heimischen Osterstrauß!

Das ist aus gutem Grund verboten, denn die flauschigen Blüten sind eine lebenswichtige erste Nahrungsquelle für Bienen und andere Insekten und stehen deshalb streng unter Naturschutz. Wer sie wildert, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und muss - je nach Menge - mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen.

Oster-Falle 2: Feuer!

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In Sachsen sind private Osterfeuer im eigenen Garten grundsätzlich verboten. Denn das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz kennt keine Tradition, sondern sieht das Brauchtum ganz emotionslos als verbotenes Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Die müssen seit 2019 ausnahmslos kompostiert, in die Biotonne verfrachtet oder im Wertstoffhof entsorgt werden. Ein Verstoß dagegen ahnden die hiesigen Ordnungsämter meist mit Geldbußen zwischen 250 und 2500 Euro.

Wer sich zu Ostern nicht politisch korrekt um den heimischen Kompost versammeln will, sollte nach kommunalen Osterfeuern Ausschau halten. Denn Feuerwehren, Vereine oder andere in der Ortsgemeinschaft verankerte Institutionen dürfen weiterhin Brauchtumsfeuer entfachen.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Kleine "Wärmefeuer" in Feuerschalen oder Feuerkörben sind weiterhin gestattet, wenn sie ausschließlich mit trockenem und naturbelassenem Scheitholz gespeist werden.

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Kleines Feuer zum Wärmen ist okay, private Osterfeuer sind hingegen untersagt.  © Imago

Selbst Wäschewaschen gilt zu Ostern als anstößig

Wäschewaschen zu Ostern - im Namen des Herrn ungebührlich, zumindest in katholischen Gegenden.  © Imago

Oster-Falle 3: Ausgelassenes Feiern am Karfreitag!

An diesem Tag gedenken die Christen des Leidens und Sterbens Jesu Christi am Kreuze. Karfreitag gilt deshalb als "stiller Feiertag". In Sachsen besteht volle 24 Stunden das sogenannte "Tanzverbot". Dies umfasst neben dem Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen auch alle öffentlichen Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgeld von bis zu 5 000 Euro!

Oster-Falle 4: Das Wäschewasch-Verbot!

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Okay, dafür gibt es in Sachsen tatsächlich mal kein Gesetz. Aber das Waschverbot ist dennoch eine uralte österliche Tradition, vor allem in katholischen Gegenden.

Hintergrund: Ostern soll dem braven Christenmenschen der Besinnung und dem Gebete dienen - Hausarbeit lenkt davon ab. Wer seine Frau oder seinen Mann dennoch zu Ostern an den Waschtrog schickt, bekommt es zwar nicht mit dem Ordnungsamt zu tun, dafür mit dem örtlichen Priester.

Statt Bußgeld droht dann der Beichtstuhl mit anschließendem Reuegebet ...

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