Dresden - Drastische Kürzung: Seit dem 1. August können in Sachsen wieder Anträge für eine Wohnraumanpassung gestellt werden. Fürs barrierefreie Wohnen stehen allerdings nur noch 14 Millionen Euro für zwei Jahre zur Verfügung. Der letzte Haushalt sah im Jahr 2024 allein 15 Millionen Euro dafür vor.
Wäre es nach dem Willen von CDU und SPD gegangen, wäre die Kürzung noch drastischer ausgefallen.
Die Linke hatte sich aber nach eigenem Bekunden in den Verhandlungen im Vorfeld der Haushaltsabstimmung für eine höhere Summe starkgemacht.
Wegen der Einsparungen wurden die Förderhöchstbeträge halbiert. Der maximale Förderbetrag liegt nun bei 4000 Euro, für Rollstuhlfahrer bei 10.000 Euro.
Die Anträge können über die Webseite der SAB gestellt werden.