Kletteraktion auf Brücke sorgt für Bahn-Chaos: Zugverkehr für acht Stunden lahmgelegt
Von Nina Becker
Rendsburg - Weil sich ein Mensch im Bereich der Rendsburger Eisenbahnhochbrücke (Schleswig-Holstein) stundenlang versteckt hat, war der Bahnverkehr zwischen Flensburg und Hamburg beziehungsweise Pinneberg lange gesperrt. Den Erkenntnissen zufolge war am Freitag gegen 1 Uhr jemand auf die Hochbrücke geklettert, wie ein Sprecher der Bundespolizei sagte. Zu dem Zeitpunkt sei ein Notruf eingegangen.
Die Strecke sei deshalb sofort für die Züge gesperrt worden und Bundespolizei, Polizei und Feuerwehr rückten mit mehreren Einsatzkräften für die Suche nach dem Kletterer an.
Dabei waren auch eine Drohne der Feuerwehr, ein Schlauchboot auf dem Nordostseekanal und ein Hubschrauber mit Wärmebildkamera der Bundespolizei mehrfach im Einsatz.
Im Verlauf der nächtlichen Suche sei im Gleisbereich ein Mensch gesehen und angesprochen worden. Die Person sei jedoch geflüchtet und konnte nicht gefasst werden.
Zwei zunächst feststeckende Züge fuhren anschließend langsam in den Bahnhof Rendsburg. So konnte eine Evakuierung des Regionalexpresses vermieden werden.
Die Brücke über den Nordostseekanal ist den Angaben zufolge rund 2,5 Kilometer lang, hat mehr als 50 Brückenpfeiler. Das habe die Suche zusätzlich erschwert, sagte der Sprecher weiter.
Bundespolizei spricht von "lebensgefährlicher Aktion"
Am frühen Morgen seien die Suchteams wieder verstärkt und der gesamte Bereich erneut abgesucht worden. Allerdings erfolglos.
Kurz vor 10 Uhr sei die Strecke deshalb wieder freigegeben worden, der RE7 fährt seitdem wieder wie gewohnt.
Während der Sperrung endeten und begannen die Züge von und nach Hamburg in Neumünster. Die Züge von und nach Flensburg fuhren bis nach Rendsburg.
Zwischen Neumünster und Rendsburg verkehrten Ersatzbusse. Nach Angaben der Deutschen Bahn mussten Reisende rund 45 Minuten mehr einplanen.
Auch der Güterverkehr konnte während der rund achtstündigen Sperrung auf der wichtigen Nord-Süd-Verbindung nicht fahren.
Die Bundespolizei ermittelt. "Neben den strafrechtlich relevanten Tathandlungen kommen wohl vor allem zivilrechtliche Regressansprüche auf die Person zu, die für die lebensgefährliche Aktion verantwortlich ist", hieß es dazu.
Erstmeldung am 7. August um 8.34 Uhr, aktualisiert um 13.18 Uhr.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

