Von Carsten Linnhoff
Münster - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich am Freitag (10.30 Uhr) erneut mit dem Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln.
In der mündlichen Verhandlung geht es zum wiederholten Mal um die Frage, ob der für den Ausbau von der Stadt im Jahr 2020 aufgestellte Bebauungsplan wirksam ist.
Der Verein will die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern.
Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen.
Naturschützer beklagen die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche.
Insgesamt geht es neben den Kleinspielfeldern um drei neue Trainingsplätze und ein Funktionsgebäude auf einer bislang unbebauten Fläche.
Bereits im Jahr 2022 hatte das OVG den Bebauungsplan deshalb gekippt. Der Verein ging daraufhin in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht und hatte Erfolg. Die Richter in Leipzig verwiesen den Streit zurück an das OVG nach Münster.