Football Army Dynamo Dresden: Strafbefehle gegen Fans!

Dresden - Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach dem Fanmarsch der "Football Army Dynamo Dresden" am 14. Mai 2017 in Karlsruhe gegen nunmehr 58 Dynamo-Fans hat gegenwärtig rund die Hälfte der Betroffenen einen Strafbefehl erhalten.

Am 14. Mai 2017 marschierte die "Football Army Dynamo Dresden" in Karlsruhe ein.
Am 14. Mai 2017 marschierte die "Football Army Dynamo Dresden" in Karlsruhe ein.  © imago images/Jan Hübner

Die bisher eingegangenen Strafbefehle enthalten in fünf Fällen zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen (zwischen acht und zehn Monaten, zur Bewährung ausgesetzt auf zwei Jahre) sowie in allen Fällen Geldstrafen (zwischen 900 und 10.000 Euro).

In den Fällen der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen lautet der Vorwurf auf "gefährliche Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Landfriedensbruch und mit einem Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot".

Keinem der Betroffenen wird die unmittelbare Begehung eines Körperverletzungsdelikts oder einer Sachbeschädigung vorgeworfen.

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Dem Strafbefehl zugrunde liegen die Organisation und Durchführung des Fanmarsches sowie der Vertrieb der einheitlichen T-Shirts und Fischerhüte.

Unter den Betroffenen befindet sich auch Stefan Lehmann. Der damalige "Vorsänger" der aktiven Fanszene der SGD führte den Fanmarsch auf einem "Trabant Kübel" sitzend an. Auch ihm werden weder Körperverletzung noch Anstiftung zur Körperverletzung unmittelbar vorgeworfen.

Das 2018 ins Leben gerufene "Solidaritätskomitee Dynamo" sammelt Spenden, um die finanzielle Last für die Betroffenen – unter anderem Anwalts- und Reisekosten sowie mögliche Gerichtskosten – abzufedern. Nach aktuellem Stand werden 290.000 Euro benötigt, von denen bisher 111.000 eingesammelt werden konnten.

Die Betroffenen haben bis auf wenige Ausnahmen auf einen möglichen Einspruch gegen die eingegangenen Strafbefehle verzichtet, da die vorläufige Kostenschätzung für ein weiteres Gerichtsverfahren für alle 58 Betroffenen in Summe bei rund einer Million Euro liegt.

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