14-Jährige tötet Frau auf Friedhof: Nun muss sich ihre Freundin vor Gericht verantworten

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Wien (Österreich) - Im Februar tötete eine 14-Jährige eine Pensionistin (†64) auf einem Friedhof in Wien und wurde dafür verurteilt. Nun steht ihre damalige Freundin vor Gericht.

Die damals 14-Jährige stach 80-mal auf eine Frau auf einem Friedhof ein - offenbar wurde sie dabei von einer Freundin ermutigt. (Symbolbild)
Die damals 14-Jährige stach 80-mal auf eine Frau auf einem Friedhof ein - offenbar wurde sie dabei von einer Freundin ermutigt. (Symbolbild)  © 123rf/marian69ion

Wie die österreichische Zeitung "Heute" berichtet, ereignete sich die Tat am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien. Dort soll eine damals 14-Jährige eine 64-jährige Pensionistin völlig unvermittelt angegriffen und insgesamt 80 Mal mit einem Klappmesser auf sie eingestochen haben.

Die Frau soll ein Zufallsopfer gewesen sein.

Am 17. Juni musste sich die Jugendliche für die Tat vor Gericht verantworten. Sie wurde zu acht Jahren Haft verurteilt und anschließend in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

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Nun steht am Mittwoch die damalige Freundin der Verurteilten vor einem Jugend-Schöffengericht.

Die zum Tatzeitpunkt ebenfalls 14-Jährige muss sich wegen eines möglichen Beitrags zum Mord verantworten.

Freundin soll die 14-Jährige in ihren Plänen bestärkt haben

Die Freundin der bereits Verurteilten muss sich nun ebenfalls vor Gericht verantworten, da sie diese in ihren Plänen bestärkt haben soll. (Symbolbild)
Die Freundin der bereits Verurteilten muss sich nun ebenfalls vor Gericht verantworten, da sie diese in ihren Plänen bestärkt haben soll. (Symbolbild)  © 123Rf/skycinema

Nach den bisherigen Erkenntnissen soll sie ihre Freundin in ihren Plänen bestärkt haben.

Bereits während der Ermittlungen wurde die Jugendliche als Beschuldigte geführt. Die Aussagen der Mordangeklagten im Prozess sollen schließlich dazu beigetragen haben, den Verdacht gegen ihre damalige Freundin zu erhärten und die Grundlage für die nun erhobene Anklage zu bilden.

Denn auch nach der Tat sollen die beiden Jugendlichen weiterhin Kontakt gehabt haben.

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Die mittlerweile Verurteilte soll Aufnahmen des blutüberströmten Opfers gemacht und diese anschließend an ihre Freundin weitergeleitet haben.

Für die nun Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/marian69ion, 123RF/skycinema

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