Behörden-Ärger wegen eines Bindestrichs: Baby hat seit Wochen keinen Namen

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Salzburg (Österreich) - Ein Behörden-Drama macht frisch gebackenen Eltern aus Salzburg das Leben schwer. Eigentlich sollten Roland und Heidemarie aktuell auf Wolke sieben schweben. Doch der Streit um den Namen ihrer neugeborenen Tochter wirft einen Schatten auf das junge Glück. Der Auslöser: ein simpler Bindestrich.

Das junge Familienglück wird derzeit von einem Behördendrama getrübt. (Symbolfoto)
Das junge Familienglück wird derzeit von einem Behördendrama getrübt. (Symbolfoto)  © 123RF/annacoconutjuice

Die österreichische Familie hat ab sofort gleich dreifachen Grund, um den 24. September zu feiern. Nicht nur haben Roland und Heidemarie an diesem Tag Geburtstag, auch ihre Tochter kam vor vier Wochen an diesem Tag zur Welt.

"Rianeva Viktoria" soll das kleine Mädchen heißen, erzählten die Eltern dem Nachrichtenportal "Heute". Doch das Standesamt in Salzburg macht ihren Namensplänen einen Strich durch die Rechnung.

Die zuständige Behörde erhebt Einwände gegen den ersten Vornamen, da dieser nicht gebräuchlich sei. Mit einem Bindestrich, also "Ria-Neva", wäre der Name durchaus zulässig. Doch genau dagegen sträuben sich die Eltern.

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"Neva ist laut Instituten ein Vorname mit serbischen oder kroatischen Wurzeln, die haben wir nicht. Es soll ein neuer österreichischer Name entstehen", erklärt Papa Roland.

Die gewünschte Schreibweise hätten die Eltern sogar von der Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. prüfen lassen, die sieht den Namen "Rianeva Viktoria" als eintragungsfähig. Roland und Heidemarie wollen an der Wunschschreibweise festhalten.

Das Standesamt weigert sich, den gewünschten Namen anzuerkennen. (Symbolfoto)
Das Standesamt weigert sich, den gewünschten Namen anzuerkennen. (Symbolfoto)  © Marcus Brandt/dpa

Eltern und Standesamt haben 40 Tage Zeit für eine Einigung

Aufgrund des Behördendramas hat ihre Tochter jedoch bislang keine Geburtsurkunde. Das erschwert weitere Schritte, wie den Bezug von Familienleistungen, Pflichtversicherungen und der Vaterschaftsanerkennung.

Das Salzburger Standesamt verweist weiterhin an die Regelung zur Namensvergabe, wonach der erste Vorname gebräuchlich sein muss. Beide Parteien haben 40 Tage Zeit, um auf einen Nenner zu kommen, sonst kommt es zum Gerichtsbescheid.

Titelfoto: 123RF/annacoconutjuice

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