Schwere, traumatische und dauerhafte Verletzungen: Frau verklagt knallhart Goofy!

Anaheim (USA) - Für einen der besten Freunde von Micky Maus könnte es bald eng werden! Eine Besucherin des Disney California Adventure Park (Anaheim, Kalifornien) verklagte einen "Goofy"-Darsteller, seinen Betreuer sowie den Themenpark! Laut ihr sei "Goofy" über sie gestolpert und habe ihr dabei "schwere" Verletzungen zugefügt.

Nehmen "Minnie" und "Micky" Maus jetzt Abstand von "Goofy" (r.)? Eine Besucherin habe unter anderem den Darsteller des Hundes verklagt.
Nehmen "Minnie" und "Micky" Maus jetzt Abstand von "Goofy" (r.)? Eine Besucherin habe unter anderem den Darsteller des Hundes verklagt.  © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Dies berichtete die Nachrichten-Website "SFGATE" unter Berufung auf eine der Seite vorliegende Klage beim Orange County Superior Court von Ende März.

Demnach habe Katrina Griffin am 3. April 2022 zusammen mit ihrer Tochter den Freizeitpark besucht. Als sie sich gebückt hätte, um ihrer Tochter die Schuhe zuzubinden, sei der Disney-Mitarbeiter im Kostüm "direkt" in sie hineingelaufen.

Dann sei Griffin "auf den harten Zement" geknallt.

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Ihre Behauptung: "Goofy" sei "mit seinem gesamten Körpergewicht" auf sie gefallen, was zu "schweren, traumatischen, schwächenden und dauerhaften Verletzungen führte, die eine umfangreiche medizinische Versorgung erforderlich machten".

Laut Bericht würden die detaillierten Verletzungen jedoch keine Erwähnung in der Klage finden.

Griffin verklagt den "Goofy"-Darsteller, sein Betreuer sowie den Park

Der Disneyland-Freizeitpark in Anaheim (Kalifornien, USA).
Der Disneyland-Freizeitpark in Anaheim (Kalifornien, USA).  © Jae C. Hong/AP/dpa

Dabei verklagte Griffin neben dem Park den ihr unbekannten Darsteller im Kostüm sowie seinen betreuenden Begleiter.

Sogenannte Betreuer unterstützen in Disney-Parks in der Regel die Personen im Kostüm, um etwa bei der Interaktion mit Gästen zu helfen.

Laut Griffin habe auch der Betreuer den Zusammenstoß zwischen "Goofy" und ihr nicht verhindert - und trage deshalb eine Teilschuld!

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Nun fordere sie Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit und gab an, dass ihre Verletzungen "zu einer dauerhaften Behinderung führen werden". Eine sogenannte "Case Management Conference" sei für den 4. September vorgesehen. Hierbei sollen sich beide Seiten erstmals mit einem Richter abstimmen, wie in dem Fall weiter verfahren wird.

Laut "SFGATE" hätten die Verantwortlichen des Parks bislang noch nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme reagiert.

Titelfoto: Bildmontage: Jae C. Hong/AP/dpa//Andrea Warnecke/dpa-tmn

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