Block-Prozess: Entscheidung zu Befangenheitsantrag gegen vorsitzende Richterin gefallen

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Hamburg - Am Freitag geht der Kindesentführungsprozess gegen Christina Block (53) in eine neue Runde. Seit 9.30 Uhr steht der 74. Verhandlungstag an. TAG24 ist vor Ort und berichtet im Liveblog.

10.13 Uhr: Inaugenscheinnahme mehrerer Fotos und Dokumente

Nachdem nun das Verlesen der Beschlüsse beendet wurde, folgen mehrere Inaugenscheinnahmen. Darunter ausgedruckte Fotos auf Papier, welche die vorsitzende Richterin vorzeigt. Für Zuschauer und Medienvertreter ist aufgrund der Entfernung jedoch nicht zu erkennen, was die Fotos abbilden.

Zudem werden ausgedruckte Fotos von Screenshots auf Papier in Augenschein genommen. Hildebrandt liest den Text der Screenshots vor. Dabei handelt es sich unter anderem um Chatverläufe. Zudem werden unter anderem Kassenbelege gezeigt.

Nun werden Fotos mittels eines Beamers an die Wand projiziert und in Augenschein genommen, darunter Bildmaterial von eingescannten Dokumenten. Auch Seiten aus einem Kalender, in dem Christina Block ihre Gedanken notiert hat, werden gezeigt.

Der 74. Verhandlungstag startete mit kurzer Verzögerung.
Der 74. Verhandlungstag startete mit kurzer Verzögerung.  © Daniel Bockwoldt/dpa Pool/dpa

9.55 Uhr: Vorsitzende Richterin verkündet weitere Beschlüsse

Der Antrag, dass Fotos von Klaras Einschulung im Gymnasium im Sommer 2021 eingeführt werden sollen, wurde abgelehnt.

Der Hintergrund: Das Bildmaterial sollte zeigen, dass die Block-Tochter bei ihrer Mutter glücklich war. Die Richterin erklärt, dass sich die Gutachterin bereits ausführlich zum psychischen Zustand des Mädchens geäußert hat und die Einführung der Fotos deshalb nicht nötig sei.

Es folgen weitere Gerichtsbeschlüsse, die von der vorsitzenden Richterin vorgetragen werden. Bisher wurden alle Anträge abgelehnt, da sie unzulässig sind oder nicht mit dem Tatgeschehen zu tun hätten.

9.39 Uhr: Befangenheitsantrag abgelehnt

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt eröffnet mit der obligatorischen kleinen Verspätung die heutige Verhandlung und verkündet direkt zu Beginn, dass der Befangenheitsantrag von Block-Verteidiger Ingo Bott vom 14. August vom Gericht abgelehnt wurde.

So habe eine andere Kammer entschieden, dass eine Pressemitteilung zu einer nicht-öffentlichen Verhandlung kein Grund für Befangenheit der Vorsitzenden ist. Auslöser für den Antrag war eine Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg zu einem zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragenen kinderpsychiatrischen Gutachten.

Die Richterin verliest weitere Beschlüsse zu vergangenen Anträgen. So werden auch andere Beweisanträge abgelehnt - wie etwa die Einführung einer Mail der Steakhouse-Erbin an das Jugendamt von vor zehn Jahren.

9.18 Uhr: Kaum Andrang im Gerichtssaal

Anders als bei den letzten beiden Verhandlungstagen sind die Zuschauerbänke im Saal 237 nahezu leer.

Die ersten Verfahrensbeteiligten finden sich bereits auf ihren Plätzen ein. Es ist der letzte Verhandlungstag vor einer dreiwöchigen Pause.

9 Uhr: So geht es am Freitag weiter

Nach Einlassung der Angeklagten am Dienstag und Mittwoch, sollen die Beteiligten die Möglichkeit haben, weitere Anträge zu stellen. So beantragte beispielsweise am Mittwoch bereits Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C., Mails von und an seinen Mandanten in die Hauptverhandlung einzuführen.

In den Mails gehe es um die Weihnachtsfeier der Kanzlei von C., für die der Familienanwalt 2023 zwischenzeitlich einen Konferenzraum im Hotel "Grand Elysée" gebucht habe. In der Anklageschrift sei behauptet worden, diese Buchung könnte für ein Treffen mit den Entführern vorgenommen worden sein. Diese Argumentation entbehre jeder Grundlage, so Dr. Voß.

Zudem will das Gericht mitteilen, wie es über einige der bisherigen Anträge entscheidet. Bei einem Beweisantrag gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder nimmt das Gericht den Beweis auf oder es lehnt diesen ab und begründet das in einem Beschluss.

Steakhouse-Erbin Christina Block (53) neben ihrem Verteidiger Ingo Bott (43).
Steakhouse-Erbin Christina Block (53) neben ihrem Verteidiger Ingo Bott (43).  © Daniel Bockwoldt/dpa-Pool/dpa

8.45 Uhr: Recap von Mittwoch

Der 73. Verhandlungstag stand ganz im Zeichen der umfangreichen Einlassung der Hauptangeklagten.

Als im September 2023 der inzwischen widerlegte Verdacht auf Kinderpornografie gegen Gerd Uecker, den Familienanwalt ihres Ex-Mannes Stephan Hensel, aufkam, habe sich Blocks Angst um ihre in Dänemark lebenden Kinder nochmals verstärkt.

Dennoch habe sie stets nach einem legalen Weg gesucht, um wieder Kontakt zu Klara und Theo zu haben.

Von der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 habe sie entsprechend nichts gewusst und das angebliche Treffen mit den Entführern am 28. Dezember habe es nie gegeben, beteuerte die Angeklagte noch einmal. Der mutmaßliche Chef-Entführer David B. habe die Aktion den Angaben zufolge eigenständig geplant und durchgeführt - womöglich, um die Gunst der Familie Block für sich zu gewinnen und die Block-Gruppe als Vorzeige-Kunden für seine IT-Firma "Cyber Cupula" zu gewinnen.

Die wenigen Tage nach der Entführung, an denen die Kinder bei ihr in Hamburg gewesen seien, seien für sie "wie ein Traum gewesen", so Block. Beim Zitieren eines damaligen Tagebuch-Eintrags ("Theo in meinen Armen, ich kann's nicht glauben") kämpfte die Angeklagte wieder mit den Tränen.

Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa-Pool/dpa

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