Friseur soll Corona-Hilfe zurückzahlen: "Katastrophe, was hier politisch abgeht"
Von Stefanie Järkel
Heidenheim - Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 muss Holger Schier seinen Friseursalon schließen - wie viele andere Unternehmer auch.

Um die wirtschaftlichen Verluste abzufedern, beantragte der heute 56-Jährige aus Heidenheim an der Brenz die damals vom Land gewährte Corona-Soforthilfe. 15.000 Euro seien ihm gewährt worden. Später habe die L-Bank 10.424 Euro zurückgefordert, berichtet Schier. Er klagte - so wie Hunderte andere Unternehmer auch.
Über seinen und drei weitere Fälle entscheidet an diesem Donnerstag der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim.
Bei den Verfahren handelt es sich um Musterfälle, die stellvertretend für zahlreiche andere Verfahren geführt werden. Angaben der L-Bank zufolge wurden bis Ende Juni knapp 1600 Klagen gegen Rückforderungsbescheide erhoben.
"Wir hatten sechs Wochen den Salon geschlossen", erzählt Schier. "Das heißt bei uns mal lockere 60.000 Euro Umsatzeinbruch." Die Soforthilfe sei damals als Zuschuss bezeichnet worden - nicht als Kredit oder Darlehen.
Holger Schier: "Es ist eine Katastrophe"

In den Verträgen stehe, dass unter anderem Umsatzeinbrüche ein Grund für die Soforthilfe wären. "Die Umsatzeinbrüche kann ich zu 100 Prozent belegen", sagt der Friseur. Innerhalb von zwei Wochen sei der Zuschuss aufgebraucht gewesen.
"Wir haben unsere Mitarbeiter gehalten und - Entschuldigung - dafür darf ich doch erwarten, dass ich auch unterstützt werde." 16 Menschen arbeiten demnach in seinem Betrieb. "Es ist eine Katastrophe, was hier politisch für die Unternehmen abgeht."
Schier klagte und gewann vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart, wie auch der VGH bestätigt. Die L-Bank ging demnach jedoch in Berufung. Deswegen findet nun die Verhandlung am Donnerstag in zweiter Instanz statt.
Land fordert in 117.000 Fällen Geld zurück
Das Land Baden-Württemberg zahlte nach Angaben der L-Bank während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus.
Letztlich forderte die L-Bank nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt rund 862 Millionen Euro zurück. In rund 81.300 dieser Fälle wurde demnach zumindest anteilig der geforderte Betrag zurückgezahlt - insgesamt rund 546 Millionen Euro.
Über zwei weitere Fälle wird am Dienstag kommender Woche verhandelt. Insgesamt gibt es laut L-Bank zehn Musterverfahren.
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