Gericht hat entschieden: Lokführer-Streik bei Deutscher Bahn kommt!

Frankfurt am Main - Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden.

Auf die Fahrgäste der Deutschen Bahn kommen schwere Zeiten zu: Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat den Streik der Lokführergewerkschaft GDL erlaubt.
Auf die Fahrgäste der Deutschen Bahn kommen schwere Zeiten zu: Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat den Streik der Lokführergewerkschaft GDL erlaubt.  © Fabian Strauch/dpa

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Dienstag in Frankfurt einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt.

Bahnkunden müssen sich bis einschließlich Freitag auf zahlreiche Zugausfälle und Verspätungen einrichten.

Die GDL hat mit ihren Streikmaßnahmen bei der DB bereits am Dienstag um 18 Uhr begonnen. Im Personenverkehr sollte der Ausstand um 2 Uhr am frühen Mittwochmorgen beginnen.

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Geplantes Ende des Arbeitskampfes ist Freitagabend um 18 Uhr. Aber auch in den Stunden davor und danach dürften die Auswirkungen zu spüren sein.

Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung der Bahn am Montagabend zurückgewiesen und den Streik erlaubt.

Lokführergewerkschaft GDL will 35-Stunden-Woche durchsetzen

Die Bahn geht davon aus, dass der Lokführer-Streik in dieser Woche Millionen Kundinnen und Kunden trifft. Das Unternehmen hat bereits einen Notfahrplan erarbeitet, der online seit Montagnachmittag abrufbar ist. Fahrgäste können sich dort schon jetzt oder über eine speziell eingerichtete kostenlose Rufnummer (08000996633) über ihre Fahrt informieren.

Seit Anfang November ringt die Lokführergewerkschaft GDL mit der Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen um höhere Tarife. Kern des aktuellen Tarifkonflikts ist aber die Forderung der Gewerkschaft nach einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden.

Die Bahn hält diese Forderung für unerfüllbar. Sie ist lediglich bereit, mit der Gewerkschaft über die Ausweitung bereits bestehender Arbeitszeit-Wahlmodelle zu reden.

Titelfoto: Fabian Strauch/dpa

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