Neue Regeln für Fahrgäste der Bahn: Wann es ab sofort keine Entschädigung mehr gibt

Berlin - Seit dem gestrigen Mittwoch gelten im deutschen Bahnverkehr neue EU-Regeln bei den Fahrgastrechten. Für Reisende bringen die Änderungen vor allem Verschlechterungen mit sich. Denn Entschädigungen können nun in bestimmten Fällen abgelehnt werden.

Am gestrigen Mittwoch sind neue Entschädigungs-Regelungen für Verspätungen und Zugausfälle in Kraft getreten.
Am gestrigen Mittwoch sind neue Entschädigungs-Regelungen für Verspätungen und Zugausfälle in Kraft getreten.  © Imago/Revierfoto

So gibt es für Fahrgäste kein Geld mehr zurück, wenn Einwirkungen durch Dritte zu Verzögerungen geführt haben. Verspätungen oder Ausfälle durch Kabeldiebstähle, Polizeieinsätze oder Personen im Gleis werden somit künftig nicht mehr entschädigt.

Dies gilt auch für große Naturkatastrophen sowie extreme Witterungsbedingungen. Der Begriff "extrem" ist dabei nicht genau definiert – ein Umstand, den Verbraucherschützer bemängeln.

"Die Bahnunternehmen werden das nun häufiger nutzen, um Forderungen abzulehnen", so Gregor Kolbe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

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Ein Sprecher der Deutschen Bahn (DB) teilte dazu mit: "Gewöhnliche Unwetter fallen nicht in die Kategorie 'außergewöhnliche Umstände', weshalb beispielsweise Stürme oder Hochwasser in vollem Umfang im Rahmen der Fahrgastrechte entschädigt werden."

Reisende müssen sich aufgrund der neuen EU-Verordnung auf Verschlechterungen hinsichtlich der Fahrgastrechte einstellen.
Reisende müssen sich aufgrund der neuen EU-Verordnung auf Verschlechterungen hinsichtlich der Fahrgastrechte einstellen.  © Andreas Arnold/dpa

Deutschland-Ticket: Reisende dürfen trotz Verspätung keine Fernverkehrszüge nutzen

Verzögerungen im Bahnverkehr aufgrund von beispielsweise extremer Witterung müssen ab sofort nicht mehr entschädigt werden.
Verzögerungen im Bahnverkehr aufgrund von beispielsweise extremer Witterung müssen ab sofort nicht mehr entschädigt werden.  © Imago/Revierfoto

In diesen Fällen können Reisende weiterhin ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Kaufpreises, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen.

Auch bei Beeinträchtigungen durch beispielsweise Streiks, Baustellen, defekte Stellwerke oder Signalstörungen besteht ein Erstattungs-Anspruch. Dieser muss neuerdings jedoch innerhalb von drei statt zwölf Monaten geltend gemacht werden.

Eine weitere Neuerung: Das Deutschland-Ticket wurde nun als "erheblich ermäßigter" Fahrausweis eingestuft, sodass Fahrgäste trotz Zugausfällen oder einer Ziel-Verspätung von mindestens 20 Minuten keine Fernverkehrszüge mehr nutzen dürfen.

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Bislang konnten sich Reisende in diesen Fällen ein ICE/IC-Ticket kaufen, welches dann im Nachgang erstattet wurde.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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