Doppelter Schock: Mann hat erst Wasser im Keller, dann kommt die Rechnung für den Feuerwehreinsatz!

Bad Kissingen/Würzburg - Ein Mann aus Unterfranken muss knapp 34.000 Euro für einen Feuerwehreinsatz zahlen - nachdem sein Keller unter Wasser stand.

Die Feuerwehr war wegen der im überfluteten Keller gelagerten Chemikalien mit 110 Leuten angerückt. (Symbolbild)
Die Feuerwehr war wegen der im überfluteten Keller gelagerten Chemikalien mit 110 Leuten angerückt. (Symbolbild)  © Bild-Montage: 123/federicofoto, dpa/Christian Knoch

Der ehemalige Zahnarzt hatte zahnärztliche Laborchemikalien in dem angemieteten Keller in Bad Kissingen eingelagert. Aufgrund der Chemikalien rückte die Feuerwehr mit 110 Leuten an - anstatt den Keller nur leer zu pumpen.

Gegen die Rechnung klagte der Zahnarzt am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg.

Die Feuerwehr war durch eingelagerte explosive Pikrinsäure und eine hohe Kohlenmonoxidsättigung besorgt gewesen, erläuterte der Stadtbrandinspektor bei der Verhandlung.

Sechs Verletzte bei Scheunenbrand
Feuerwehreinsätze Sechs Verletzte bei Scheunenbrand

Mehrere Sachverständige wie Fachberater für Gefahrengut waren zur Hilfe gerufen worden. Die Einsatzkräfte arbeiteten teilweise in Chemikalienschutzanzügen. Außerdem musste ein Lüfter angemietet werden.

Obwohl die zu zahlende Summe sehr hoch ist, machte der Vorsitzende Richter dem ehemaligen Zahnarzt aus formellen und inhaltlichen Gründen wenig Hoffnung auf Erfolg der Klage. Daraufhin wurde die Klage zurückgenommen.

Normalerweise kostet das Auspumpen nur wenige Hundert Euro

Dass die Feuerwehr nach dem Auspumpen eines Kellers eine Rechnung stellt, ist nicht ungewöhnlich. Allerdings beläuft sich diese in der Regel auf ein paar Hundert Euro. (Symbolbild)
Dass die Feuerwehr nach dem Auspumpen eines Kellers eine Rechnung stellt, ist nicht ungewöhnlich. Allerdings beläuft sich diese in der Regel auf ein paar Hundert Euro. (Symbolbild)  © dpa/Andreas Gebert

Dass nach dem Auspumpen eines Kellers eine Rechnung folgt, ist nicht ungewöhnlich. Nur beträgt sie normalerweise nur wenige Hundert Euro.

Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz können bei technischen Hilfsdiensten, bei denen es nicht darum geht, Menschen oder Tiere zu retten oder zu bergen, alle Verursacher als Gesamtschuldner zum Kostenersatz herangezogen werden.

Den Grund für das etwa ein Meter hohe Wasser in dem Keller in Bad Kissingen konnte nicht abschließend geklärt werden. Vermutet werden eine defekte Toilettenspülung und eine defekte Hebeanlage, die normalerweise das Abwasser in die Kanalisation pumpen sollte.

Schul-Toilette fängt Feuer: Gebäude geräumt!
Feuerwehreinsätze Schul-Toilette fängt Feuer: Gebäude geräumt!

Das Einlagern der Chemikalien war laut Richter aber ebenfalls eine Ursache. Der Vorfall ereignete sich bereits im Juni 2016.

Titelfoto: Bild-Montage: 123/federicofoto, dpa/Christian Knoch

Mehr zum Thema Feuerwehreinsätze: