Hosentasche wählt den Notruf: Droht jetzt Ärger?
Glauchau - Plötzlich rücken Einsatzkräfte aus, doch vor Ort ist nichts passiert. So geschehen vergangene Woche in Glauchau. Aber droht Ärger, wenn das Handy in der Hosentasche versehentlich die 110 anruft?
Entscheidend ist die Absicht. Laut Polizeidirektion Zwickau greift Paragraf 145 des Strafgesetzbuchs, wenn jemand wissentlich und absichtlich den Notruf wählt.
2025 registrierte die Polizeidirektion Zwickau 142 Fälle von Notrufmissbrauch.
Für 2026 wird ein ähnlicher Wert erwartet. Dazu zählen auch vorgetäuschte Notfälle, ausgelöste Feueralarme und geklaute Rettungsringe.
Wer absichtlich einen Notfall vortäuscht, muss mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Auch Einsatzkosten können fällig werden. Die Polizei kann keine pauschalen Kosten nennen.
Wird jedoch zum Beispiel die Feuerwehr Oederan fälschlicherweise alarmiert, berechnet sie pauschal 153,50 Euro pro Fahrzeug sowie 25,50 Euro pro Feuerwehrmann.
Und beim Hosentaschen-Anruf? "Dass sich jemand verwählt, kommt tagtäglich vor", sagt die Polizei Zwickau. Die Leitstelle beendet das Gespräch dann zügig. Auch wer in einer Notlage versehentlich die falsche Nummer wählt, muss keinen Ärger befürchten.
"Viele Leute sind in Not überfordert und wissen nicht, was zu tun ist. Dann ist die Polizei da und hilft weiter."
Titelfoto: Ralph Kunz
