Gericht hat entschieden: Flüchtlinge dürfen bleiben, auch wenn sie ausreisen müssten

Weimar - Thüringens Härtefallkommission hat in den vergangenen Jahren in einigen Tausend Fällen entschieden, ob Ausländer aus humanitären Gründen bleiben konnten. Die AfD-Fraktion stellte das Gremium infrage. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar entschieden.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar wies eine Klage der AfD-Landtagsfraktion ab.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar wies eine Klage der AfD-Landtagsfraktion ab.  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Thüringens Härtefallkommission kann Flüchtlingen auch künftig eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen einräumen - auch wenn sie nach Entscheidung der Behörden eigentlich ausreisen müssten. Das entschied Thüringens höchstes Gericht am Mittwoch in Weimar.

Die Richter wiesen damit eine Klage der AfD-Landtagsfraktion ab, welche die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission infrage gestellt hatte.

Die Arbeit des Ausschusses, die es seit 2005 gibt, basiert auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz.

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Die Landtagsfraktion der AfD hatte bei der mehrstündigen Verhandlung ihrer Klage im Oktober Zweifel angemeldet, ob die Kommission und ihre Zusammensetzung mit der Verfassung vereinbar seien.

Unter anderem ging es um die Frage, ob die Kommission Staatsgewalt ausübe und warum ihre Arbeit nicht direkt durch den Landtag kontrolliert werde.

Dem Gremium gehören unter anderem Vertreter der Kirchen, der Landesärztekammer sowie der beiden kommunalen Spitzenverbände an. Nach Angaben des Migrationsministeriums wurde in den vergangenen 15 Jahren fast 2100 Flüchtlingen aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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