Mysteriöser Fund an einem Gartentor: Handelt es sich um ein totes Krokodil?

Von Lennart Stock, Janet Binder

Bremen - Ein gefundenes totes Reptil hat in Bremen für Aufsehen gesorgt und die Behörden auf den Plan gerufen.

Bei dem Fund handelt es sich um die Haut eines Alligators.  © Peta/Janos Gombos

Bereits Mitte September hatte ein Hinweisgeber die Tierschutzorganisation Peta auf den Fund eines mutmaßlich toten Krokodils aufmerksam gemacht.

Nach Untersuchungen ist inzwischen klar: "Bei dem Fund handelte es sich tatsächlich nicht um ein Krokodil, sondern um eine Alligatorenhaut", teilte das Bremer Innenressort auf Anfrage mit.

Die Alligatorenhaut war an einem Gartentor an einem Haus im Stadtteil Vegesack gefunden worden. Peta hatte nach dem Fund die Artenschutzbehörde in Bremen kontaktiert.

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Danach wurde der Fund von Polizei und Ordnungsamt nach Angaben des Innenressorts untersucht. 

"Die Polizei sprach mit den Beteiligten, der Familie, vor deren Haus die Haut gefunden wurde, und nahm die Haut anschließend mit", teilte die Innenbehörde weiter mit.

Wie die Alligatorenhaut an das Gartentor gekommen ist und wo das Tier gestorben ist, ist bislang unklar. Die Behörden gehen davon aus, dass die Haut bereits mehr als 60 Jahre alt ist.

Das Bremer Ordnungsamt prüft nun, ob ein Verfahren nach dem Artenschutzrecht eingeleitet wird. 

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Tierschutzorganisation setzt Belohnung von 1000 Euro für Hinweise aus

Peta fordert ein Verbot für den Handel und die Haltung von exotischen Tieren für Privatpersonen.  © Stefan Tretropp/dpa

Peta fordert angesichts des Falls, den Handel und die Haltung von exotischen Tieren für Privatpersonen zu verbieten. Lediglich bestehende Haltungen sollten bis zum natürlichen Lebensende der Tiere fortgeführt werden dürfen, hieß es.

Um den Fall aufzuklären, setzte die Tierschutzorganisation eine Belohnung von 1000 Euro für Hinweise aus, "die zur rechtskräftigen Verurteilung der Verantwortlichen führen". 

In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für die Privathaltung von Wildtieren wie Alligatoren.

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Grundsätzlich dürfen in Deutschland Tiere frei gehalten und gehandelt werden, die weder unter Schutz stehen noch als invasive Art gelten oder in einer Gefahrtierverordnung des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt sind.

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